Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-06
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-06
Wortprotokoll
Zunächst einmal zum Umstand, dass Ihnen überhaupt diese Vorlage unterbreitet wurde, die jetzt als Beitrag zur allgemeinen Gesetzesflut gegeisselt wird: Sie wollten das so. Unser ursprünglicher Vorschlag war der, dass wie bisher der Bundesrat regelt, was unter Angetrunkenheit zu verstehen sei. Es war dieses Parlament, das sich diesen Entscheid vorbehielt und eine solche Verordnung vorgelegt bekommen wollte. Deswegen kann ich den Vorwurf, die Gesetzesflut anschwellen zu lassen, nicht akzeptieren. Sie wollten das so, und Sie müssen jetzt folgerichtig auch darüber entscheiden.
Die zweite Frage, warum wir eine Zweiteilung zwischen qualifizierter Angetrunkenheit und einfacher Angetrunkenheit vornehmen, ist auf das Vernehmlassungsverfahren zurückzuführen. In die Vernehmlassung hat der Bundesrat einen Vorschlag gegeben, wonach die Angetrunkenheit ganz generell bei 0,5 Promille begonnen hätte. In der Vernehmlassung wurde gesagt, man sei zwar mit einer Reduktion des Satzes einverstanden, aber man möchte, dass zwischen 0,5 und 0,8 Promille eine mildere Sanktion einträte, nämlich dass es eine blosse Übertretung sei. Gestützt darauf haben wir diese Änderung vorgenommen.
Von daher muss ich Ihnen sagen: Sie müssen auf diese Vorlage eintreten - vielleicht nicht juristisch, aber jedenfalls politisch. Denn wenn Sie auf diese Vorlage nicht einträten, dann wäre nicht einmal der qualifizierte Tatbestand geregelt; der ist nämlich auch offen. Im Gesetz steht nur: Es gibt qualifizierte Angetrunkenheit; es gibt unqualifizierte Angetrunkenheit - ohne Zahlen.
Nun wurde hier in der Debatte gesagt: "Ja, mit 0,8 Promille als Grenze für die qualifizierte Angetrunkenheit sind wir einverstanden; darum geht es nicht." Aber dann müssen Sie das hier in dieser Verordnung festhalten und regeln; dazu müssen Sie eintreten, sonst ist diese Frage nicht gelöst.
Zur inhaltlichen Frage: Sie haben alle gesagt: "qualifiziert: 0,8 Promille - kein Problem; damit sind wir einverstanden; es bleibt so, wie es heute ist". Also konzentriert sich die politische Debatte nur auf die einfache Angetrunkenheit: Wo ist sie anzusiedeln? Gibt es eine solche zwischen 0,5 und 0,8 Promille? Wir schlagen Ihnen 0,5 Promille vor, aus folgendem Grund: Die Funktionen eines Automobilisten werden ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille wesentlich und messbar beeinträchtigt. Studien haben gezeigt, dass das Unfallrisiko ab 0,5 Promille exponentiell zunimmt; bei 0,6 Promille ist es schon doppelt und bei 0,8 Promille viermal so hoch. Es wurde gesagt: Bauen wir doch auf die Eigenverantwortung, bauen wir doch auf die Vernunft. Das ist als Prinzip gut und recht, aber es ist messbar nachgewiesen, dass die Vernunft, die Sie beschwören, ab 0,5 Promille wesentlich beeinträchtigt ist. Deswegen können Sie nicht auf die Vernunft zwischen 0,5 und 0,8 Promille bauen.
Ich verweise auf die ausländischen Erfahrungen. Die Einführung der 0,5-Promille-Grenze hat in mehreren anderen Ländern zu einem Rückgang der alkoholbedingten Unfälle um 10 bis 15 Prozent geführt. Auch die Anzahl der Alkoholfahrten hat insgesamt abgenommen. Weiter resultiert daraus ein Rückgang der Fahrten mit hohen Alkoholkonzentrationen. So gingen in Australien die Fahrten mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,5 Promille um mehr als 40 Prozent zurück, und zwar im Moment, als die 0,5-Promille-Grenze eingeführt wurde. Ich wiederhole ebenfalls, dass in all unseren Nachbarstaaten die 0,5-Promille-Grenze gilt; in Schweden und Norwegen wurde die Grenze auf 0,2 Promille festgelegt; England, Irland und Luxemburg haben eine Promillegrenze von 0,8.
Die beiden Fraktionen der CVP und der FDP haben in ihren Fraktionssitzungen dieses Problem auch diskutiert. Die Meinungen waren offenbar gespalten. Vor allem sind Fragen aufgetaucht, und auf zwei dieser Fragen, die Sie sich in Ihren Fraktionssitzungen gestellt haben, möchte ich antworten.
Die erste Frage ist folgende: Wie verhält es sich mit den anderen Drogen? Von Herrn Chevrier und Herrn Beck wurde die Behauptung aufgestellt, bei den anderen Drogen seien wir tolerant. Ich möchte das mit aller Entschiedenheit nochmals zurückweisen und Ihnen die Antwort darauf geben: Für den Bundesrat gilt bei allen anderen Drogen - Haschisch, Cannabis, Heroin, Morphium - der Wert 0,0. Das haben Sie ja uns überlassen, das dürfen wir selbst in der Verordnung regeln, das haben Sie nicht an sich genommen. Ich habe bereits in allen Kommissionssitzungen gesagt: Es ist nicht so, dass wir, wie uns unterstellt wurde, aus ideologischen Gründen bei anderen Drogen toleranter sind. Das trifft nicht zu! Wir sind bei den anderen Drogen härter und werden in der Verordnung den Wert 0,0 einführen. Ich hoffe, Ihre offene Frage, die damit zusammenhing, wie Sie sich nun dazu stellen wollen, beantwortet zu haben.
Eine andere Frage hat Herr Estermann ebenfalls gestellt; er hat nämlich gefragt: Wie viele Unfälle würden dann konkret vermieden, wenn die 0,5 Promille jetzt als Grenzwert für einfache Angetrunkenheit eingeführt werden? Diese Antwort konnten Sie nicht kennen, weil ja nicht alle in der Kommission waren; ich weiss das. In der Schweiz gab es 75 351 Unfälle im Jahr 2000, und der Anteil der Unfälle mit einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille an den Alkoholunfällen betrug 5,6 Prozent im Jahr 2000. Ich habe auch die Zahlen der anderen Jahre: Es ist immer etwa gleich, es sind zwischen 5,3 und 6 Prozent. Das ist der Anteil an den Alkoholunfällen; der Anteil an den Unfällen generell ist 0,5 Prozent. Somit kann ich Ihnen diese Antwort geben. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam: Es gibt daneben natürlich eine Dunkelziffer; es geht hier ja nur um die registrierten Unfälle. Sie haben nun also diese Antwort.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen: Natürlich steht dieses Programm im Zusammenhang mit "Vision Zero", einem Ziel, das jetzt ein bisschen ins Lächerliche gezogen wurde. Aber ich habe Ihnen ja auch schon gesagt: Das ist ein Riesenstrauss von Massnahmen. Wenn diese Massnahme hier greifen kann - wenn sie beschlossen wird, dann [PAGE 133] greift sie -, erspart uns das, andere Massnahmen zu treffen. Es gibt z. B. den Vorschlag einer Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorradfahrer auf den Autobahnen auf 80 Stundenkilometer. Ich habe da meine grössten Zweifel; ich möchte das nicht unbedingt einführen. Aber wenn Sie die vorgesehene Massnahme jetzt nicht einführen, dann müssen wir uns mit irgendwelchen Massnahmen der "Vision Zero" nähern. Deswegen ersuche ich Sie, diesen Beitrag hier zu leisten.
Ich habe mich natürlich auch gefragt, warum jetzt plötzlich diese unglaublichen Emotionen aufkommen. Man hat mir gesagt, ich hätte diese Vorlage besser nach den Wahlen gebracht; das sei jetzt eben so, weil man vor den Wahlen nichts Unpopuläres entscheiden wolle. Ich kann das nicht nachvollziehen; denn erstens einmal hat die Vernehmlassung ein ganz eindeutiges, positives Bild zur Vorlage gezeigt. Es gibt Umfragen, und ich muss Ihnen in Erinnerung rufen: 71 Prozent der Automobil fahrenden Bevölkerung begrüssen diese Vorlage; 71 Prozent wollen das. Ich kann von daher nicht verstehen, wenn man sagt, man wehre sich wegen den Wahlen.
Jetzt nochmals an die Adresse der CVP- und der FDP-Fraktion: Entschuldigung, dass ich mich jetzt so an Sie wende, aber Sie hatten noch Fragen offen, und ich gab mir Mühe, sie zu beantworten. Ich erinnere Sie an das Vernehmlassungsverfahren. Die CVP hat im Vernehmlassungsverfahren den Vorschlag des Bundesrates vorbehaltlos unterstützt, und der ging viel weiter: Er wollte, dass 0,5 Promille als qualifizierte Angetrunkenheit gelten. Jetzt gelten 0,5 Promille nur noch als einfache Angetrunkenheit, als Übertretung. Denken Sie daran: Sie haben damals die 0,5 Promille vorbehaltlos unterstützt. Bitte bleiben Sie bei Ihrem Wort, ich bitte Sie darum. Denn wofür machen wir denn Vernehmlassungsverfahren? Wir machen sie, um unsere Meinung auf Ihre Wünsche einzustellen, und das haben wir jetzt gemacht. Sie und auch die FDP, die in der Vernehmlassung 0,5 Promille unterstützt haben: Lassen Sie uns jetzt bitte nicht hängen!