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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-11-30

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-11-30

Wortprotokoll

Geschätzter Kollege Würth, Sie haben gesagt, das heutige System sei sachgerecht, es habe sich bewährt. Das haben Sie nicht als humoristische Einlage, sondern im heiligen Ernst vorgetragen. Geben Sie sich Rechenschaft darüber, was eine solche Aussage heisst. Es gibt heute viele Familien, Alleinstehende, Erwerbstätige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner in Einkommensbereichen von 40[NB]000, 50[NB]000, 60[NB]000 oder 70[NB]000 Franken. Je nachdem, wie sich die Verhältnisse präsentieren, zahlen sie für die Krankenkassenprämien 14 Prozent, 16 Prozent, im Extremfall 18 bis 20 Prozent ihres Einkommens. In vielen dieser Einkommensbereiche übersteigt die Last der Krankenkassenprämien die Steuerlast. Wir schweigen über Selbstbehalte und Franchisen, die übrigen Kosten, die den Betroffenen entstehen. Man kann es so verstehen: Die Krankenkassenprämien sind wie eine Kopfsteuer. Sie sind inzwischen weit drückender geworden, und zwar ist die Entwicklung negativer als in der Vergangenheit.

Das System ist dysfunktional, es ist vor allem seit dem NFA dysfunktional geworden. Ich hatte als Einziger von uns die Ehre, in den 1990er-Jahren dabei zu sein. Sie können sich aber daran erinnern: Als das KVG geschaffen wurde, sagte man, dass man den Haushalten Prämienzahlungen von 8 Prozent des Einkommens zumuten kann. Das System der Prämienverbilligungen war ja das Korrektiv der Kopfprämie. Es sollte auf die wirtschaftliche Lage der Betroffenen Rücksicht nehmen.

Es hätte andere Möglichkeiten der Finanzierung gegeben, die auch diskutabel gewesen wären. Bei Sozialversicherungen haben sich normalerweise Lohnversicherungen bewährt. Die Krankenkassen werden über Kopfprämien finanziert, was grundsätzlich eine sehr unsoziale Form der Finanzierung ist. Um das zu korrigieren, ist das System der Prämienverbilligungen geschaffen worden: Niemand soll mehr als 8 Prozent seines Einkommens für die Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Wir wissen, dass wir von diesem Ziel sehr weit entfernt sind. Die Volksinitiative der Partei, der ich angehöre, zielt auf einen realistischen Wert von 10 Prozent ab, aber in der Logik des Prämienverbilligungssystems, so wie es in den 1990er-Jahren mit dem damals neuen KVG geschaffen wurde. Jetzt haben wir einen Gegenvorschlag dazu, und heute sprechen wir über diesen, nicht über die Initiative.

Der Gegenvorschlag antwortet auf die Dysfunktionalität der Entwicklung seit dem NFA. In diesem wurden die Kantone von ihren Verpflichtungen befreit. Vorher mussten sie einen bestimmten Anteil der Kosten finanzieren und hielten sich auch daran, entsprechende Mittel aufzubringen. Seither ist das nicht mehr der Fall.

Was sind die Erfahrungen? Die Stellungnahme des Bundesrates im Jahr 2020 auf ein Postulat von Nationalrätin Ruth Humbel, die Ihnen ja auch nahesteht, hat es gezeigt: Bei neun Kantonen hat sich die Situation so entwickelt, dass sie sich in diesem Zeitraum entlastet und ihre Beiträge abgebaut haben, obwohl die Prämien massiv gestiegen sind. Der Bund hat seine Pflicht weiterhin erfüllt und 7,5 Prozent der Bruttokosten übernommen. Der Bund und, das ist einzuräumen, eine ganze Reihe von Kantonen haben ihre Pflicht erfüllt. Wie immer in der Schweiz ist es von Kanton zu Kanton verschieden. Aber es ist so, dass wir in verschiedenen Kantonen doch eine dramatische Entwicklung bei der Entlastung haben. Im Wesentlichen finanzieren sie damit noch die Ergänzungsleistungen und den Krankenkassen- und Sozialhilfeanteil. Dafür war das System ursprünglich gar nicht gedacht, und die normalen Erwerbstätigen, die normalen Rentnerinnen und Rentner gehen leer aus oder kommen immer schlechter weg. Darauf antwortet der Gegenvorschlag, der vorhin auch von Kollege Hegglin erläutert worden ist.

Hier muss man sagen, dass man nicht übersehen kann, dass dieses Problem besteht. Auch das Bundesgericht hat im Falle Luzerns ja klipp und klar festgehalten, dass es nicht so geht, wie man das dort gemacht hat. Es haben zwar nachher Korrekturen stattgefunden, aber es gibt ein Problem: Wir haben hier eine schweizerische Gesetzgebung, das KVG ist schweizerisches Recht. Die Finanzierung der Krankenversicherung ist nicht von Kanton zu Kanton verschieden, sondern es handelt sich um eine schweizerische Regelung. Entsprechend ist es auch Aufgabe und Pflicht des eidgenössischen Gesetzgebers, unter Einschluss unseres Rates, dafür zu sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Das erfordert das Eintreten auf einen Gegenvorschlag.

Inhaltlich gesehen, Kollege Würth, gibt es natürlich eine grosse Spannweite von Regelungsmöglichkeiten. Der Nationalrat hat einen anderen Ansatz gewählt als der Bundesrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission. Man will den Bund bei der Neugestaltung der Prämienverbilligung noch stärker als heute mit in die Pflicht nehmen. Das wird zu diskutieren sein, aber damit das diskutiert werden kann, auch zwischen den Räten, in einer sachlichen Art und Weise, muss auf einen Gegenvorschlag eingetreten werden. Zudem hat der Nationalrat seinen Gegenvorschlag mit klaren Mehrheiten verabschiedet, was heisst, dass man hier auf diese Vorlage eintreten muss.

Man kann und darf die Augen nicht verschliessen vor der drängenden Prämienlast, auch mit den neuen Prämienerhöhungen, die nächstes Jahr stattfinden. Es wäre angesichts ihrer Bedürfnisse ein Schlag ins Gesicht der Prämienzahlenden, hier einfach die Arbeit zu verweigern und zu sagen, alles habe sich bewährt und alles sei bestens in dieser Welt. Es ist eben nicht alles bestens: Wir sind gefordert, unsere Pflicht zu erfüllen, nicht nur in der Energiepolitik und in anderen Politikbereichen, sondern auch hier, wo es um die Krankenkassen, um die Finanzierung geht.

Eine letzte Bemerkung: Sie haben auf die Stellungnahme der Finanzdirektorenkonferenz verwiesen. Diese Stellungnahme ist auch in die Beratungen der vorberatenden Kommission eingeflossen - mit Kollege Hegglin als ehemaligem Präsidenten dieser Konferenz haben Sie normalerweise einen beredten Fürsprecher solcher Anliegen. Die GDK und die Sachbereichskommission haben sich aber klar für Eintreten auf den Gegenvorschlag ausgesprochen. Es braucht einen Gegenvorschlag.

Ich bitte Sie, die Korrekturen bei der Prämienverbilligung im Sinne unserer Pflicht als Bundesgesetzgeber vorzunehmen.[NB]Das[NB]setzt voraus, dass wir auf den Gegenvorschlag eintreten.

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