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Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-11-29

Wortprotokoll

Ich komme zu Block 2. Zuerst zum Minderheitsantrag Nicolet zum Beitrag Pro Helvetia: Die Minderheit möchte den Beitrag um 1,44 Millionen Franken kürzen. Wir bitten Sie, davon abzusehen. Die Diskussion über die Unterstützung der Kultur führen wir im Rahmen der Budgetdebatte eigentlich jedes Jahr. Was der Bundesrat vorsieht, ist ein Kompromiss bzw. die Suche nach einer Lösung, welche allen Anspruchsgruppen gerecht wird. Ich glaube, der Entwurf des Bundesrates ermöglicht es den betreffenden Organisationen, ihre Arbeit zu vollenden. Ich bitte Sie, hier auf die Kürzung zu verzichten. Es geht ja insbesondere auch darum, dass immer wieder neue Bereiche entsprechend unterstützt werden können. Videospiele, Games usw. sind ebenfalls ein Bestandteil unserer Kultur.

Ich komme zur familienergänzenden Kinderbetreuung. Hier beantragt die Minderheit eine Kürzung von 14,3 Millionen Franken. Auch hier muss ich Sie bitten, keine Kürzung vorzunehmen. Diese Beträge wurden nämlich bereits gesprochen und werden im nächsten Jahr ausbezahlt. Gleichzeitig ist es aber auch möglich, neue Gesuche einzureichen. Das war eigentlich nicht unsere Absicht. Es ist eine Folge der parlamentarischen Initiative 22.403, die die Anschubfinanzierung entsprechend verlängern möchte. Wenn Sie in diesem Bereich sparen möchten, müssten Sie den Verpflichtungskredit anschauen und allenfalls dort Anträge stellen. Für das Jahr 2023 geht es hingegen um Beträge, die bereits gesprochen wurden. Das ist eine Folge der geplanten Aufstockung im Rahmen der Verlängerung der Anschubfinanzierung; das wäre dann längst keine Anschubfinanzierung mehr. Für das Jahr 2023 macht es keinen Sinn, Kürzungen vorzunehmen, denn diese Beträge wurden bereits gesprochen.

Ich komme zur Position "Kinderschutz/Kinderrechte". Hier gibt es auf der Fahne keine Minderheiten. Ich werde im Ständerat auf diese Position zurückkommen. Wir haben letztes Mal ausführlich darüber diskutiert. Es gab damals keine Rechtsgrundlage, und es gibt immer noch keine. Wir arbeiten daran. Sie möchten jetzt die Mittel einfach an anderen Orten einsetzen. Man hätte sie sparen können. Es geht um 390[NB]000 Franken. Da die Kommission einstimmig entschieden hat, werde ich die Position wohl im Ständerat noch einmal zur Debatte stellen und schauen, wie man dort darüber denkt. Ich verlange hier also keine Abstimmung.

Zu den beiden Anträgen im Bereich Sport: Ein erster Antrag, der in Ihrer Finanzkommission einstimmig angenommen wurde, betrifft die Position "Sportverbände und andere Organisationen". Es geht um die Verbesserung der Ethiksituation im Sport bzw. um die Unterstützung der Anti-Doping-Agentur. Wir waren eigentlich der Meinung, dass die Reserven noch genügen. Wenn Sie diesen Betrag aufstocken, dürften die Reserven etwas grösser und damit künftige Beiträge eher kleiner werden. Wir können mit dem einstimmig angenommenen Antrag Ihrer Finanzkommission leben. Ich verlange hier keine Abstimmung. [PAGE 1993]

Bei der zweiten Position, der Position "Internationale Sportanlässe", geht es um 650[NB]000 Franken für die Staffel-Weltmeisterschaft. Sie haben klar festgelegt, nach welchen Kriterien Beiträge für Grossanlässe gestattet sind. In diesem Fall erreichte uns das Gesuch zu spät, um die Einhaltung all dieser Auflagen zu prüfen. Wenn Sie dem Kredit zustimmen, behalten wir uns vor, zu prüfen, ob beim betreffenden Anlass sämtliche Auflagen, die Sie festgelegt haben, eingehalten werden. Wir haben grundsätzlich nichts gegen diesen Anlass. Aber ich glaube, dass sich die Organisatoren auch an die festgelegten Regeln zu halten haben.

Ich komme zum ganzen Bereich der Bildung: Hier gibt es ja verschiedene Anträge zu den verschiedenen Konten. Vorab möchte ich festhalten, dass wir die gleichen Anliegen haben wie Sie: Wir möchten dort die Bildung unterstützen, wo das Geld gebraucht wird und wo die Rahmenbedingungen auch entsprechend gestellt sind. Wir haben das bekannte Problem, dass wir mit der EU in einem Verhältnis sind, das einen Verhandlungsabschluss zu Horizon nicht ermöglicht. Diesbezüglich haben wir Übergangsbestimmungen beschlossen. Jetzt gibt es Kürzungs- und Aufstockungsanträge, die aber ins Leere führen, weil sie nicht dem Wissensstand des Bundesrates entsprechen. Ich bitte Sie, diese Minderheitsanträge generell abzulehnen.

Ich komme zuerst zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, wo es gemäss Kommissionsmehrheit darum geht, bei den EU-Forschungsprogrammen um 35 Millionen Franken zu kürzen und diese Gelder dann anders zu verwenden; man möchte das umlagern. Für den Fall, dass im nächsten Jahr kein Assoziierungsabkommen zu Horizon mit der EU abgeschlossen werden kann, hat der Bundesrat bereits weitere Übergangsmassnahmen angekündigt. Die Auszahlungen für diese Übergangsmassnahmen 2023 erfolgen gemäss dem Projektfortschritt über mehrere Jahre hinweg. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass eine Aufstockung dieser Mittel etwas ins Leere führt, weil sie kaum gebraucht wird, weil das entsprechende Bedürfnis hier nicht besteht. Die Chance, dass wir dann Kreditreste haben, ist relativ gross.

Wir möchten Sie also bitten, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen. Die Mittel sind dort eingestellt, wo die Nachfrage besteht. Wir haben das gründlich abgeklärt, und diese Haltung entspricht auch der Meinung von Vertretern der Bildungslandschaft. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Dann kommen wir zu den Institutionen der Forschungsförderung. Hier haben wir einen Minderheitsantrag Grin, der den Betrag kürzen möchte. Wir haben zur gleichen Position zwei Minderheitsanträge, die die Aufstockung des eingestellten Betrags verlangen. Ich möchte Sie auch hier bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und weder aufzustocken noch zu kürzen.

Zuerst zur Begründung der Streichung des Kürzungsantrages: Die budgetierten Mittel, die wir Ihnen hier vorschlagen, sind in der BFI-Botschaft 2021-2024 eingeplant. Das haben Sie also schon einmal bewilligt, und jetzt rufen Sie die betreffenden Kredite in diesen Jahren ab. Um das umzusetzen, werden zusätzlich 9 Millionen Franken für Ergänzungsmassnahmen budgetiert. Diese Massnahmen dienen dazu, die Schweizer Position, unabhängig von der Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket, zu stärken und die internationale Vernetzung zu diversifizieren. Eine Kürzung von knapp 20 Millionen Franken würde die ordentliche Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds bremsen und die Umsetzung der Ergänzungsmassnahmen wie auch die Teilnahme der Schweiz an Horizon gefährden. Hier haben wir all Ihre Anliegen, die Sie uns mit auf den Weg gegeben haben, berücksichtigt. Eine Kürzung des eingestellten Betrages würde das wieder zunichtemachen.

Zur Begründung, weshalb der Betrag auch nicht aufgestockt werden soll, wie dies zwei Minderheitsanträge verlangen: Ich habe schon gesagt, dass der Bundesrat wegen der Nichtassoziierung der Schweiz an Horizon Übergangsmassnahmen beschlossen hat für die Zeit, in der sie an Horizon nicht angeschlossen ist. Diese Massnahmen, im Umfang von 1,2 Milliarden Franken für die Jahre 2021 und 2022, haben Sie genehmigt. Mit dem Bundesbeschluss I beantragt der Bundesrat, im Hinblick auf 2023 die Möglichkeit zu schaffen, Mittel im Umfang von 86,3 Millionen Franken von der Position "EU-Forschungsprogramme" zum Voranschlagskredit "Übergangsmassnahmen Horizon-Paket 2021-2027" zu verschieben. Diese Mittel sollen hin- und hergeschoben werden können. Mit den Massnahmen des Bundesrates, mit der Möglichkeit, Mittel zu verschieben, ist das, was Sie gemäss Antrag verlangen, bereits erledigt. Wir haben also damit die Spielmöglichkeiten, um die Mittel dort einzusetzen, wo sie dann auch gebraucht werden. Somit ist eine Erhöhung der Mittel hier nicht notwendig, weil wir das mit Übergangsmassnahmen bereits so vorgesehen haben.

Das Gleiche gilt im Grundsatz für den Minderheitsantrag I (Munz). Der Bundesrat hat vorgesehen, je nach Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit und der Möglichkeit des Abschlusses eines Horizon-Abkommens Verschiebungen vorzunehmen. Wir sind damit der Meinung, dass die Mittel vorhanden sind und der Bundesrat genügend Flexibilität hat, diese je nach internationaler Situation einzusetzen.

Zusammengefasst verfolgen wir bei den Bildungsanträgen die gleichen Ziele; wir möchten ein Assoziierungsabkommen mit der EU, um an der Forschung wieder teilzunehmen. Mit den verschiedenen Budgetpositionen haben wir die Möglichkeit geschaffen, die Mittel dort einzusetzen, wo sie den grösstmöglichen Nutzen erbringen und dem internationalen Fortschritt entsprechen werden.

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