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preparatory:AB 310207

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit will zusätzliche staatliche Weinwerbung in der Höhe von 6,2 Millionen Franken beschliessen. Mein Antrag verlangt eine budgetneutrale Umsetzung dieser staatlichen Weinabsatzförderung.

Die Kommissionsmehrheit will die Absatzförderung für Schweizer Wein von 3 Millionen Franken auf 9 Millionen Franken erhöhen. Das Budget soll deshalb um 6,2 Millionen Franken aufgestockt werden. Der Antrag stützt sich auf eine Motion, die dieses Jahr im Nationalrat angenommen, im Ständerat aber noch nicht behandelt worden ist.

Grundsätzlich habe ich Verständnis für die Forderung der Weinbranche, auch ich komme aus einem Weinbaudorf. Allerdings scheint sich der Hallauer Wein heute noch recht gut zu verkaufen. Gewisse Regionen haben aber mit Absatzproblemen zu kämpfen und verlangen nach einer staatlichen Absatzförderung. Als Voraussetzung für die Weinabsatzförderung durch den Staat muss allerdings ein Nachhaltigkeitslabel eingeführt werden, so verlangt es die vom Nationalrat angenommene Motion. Nicht jeder Schweizer Wein soll von der staatlichen Weinwerbung profitieren können, nur die nachhaltig produzierten Weine.

Im Landwirtschaftsbudget sind 70 Millionen Franken für Qualitäts- und Absatzförderung vorgesehen. Durch diese Qualitäts- und Absatzförderung wird auch die umstrittene Fleischwerbung vom Staat mitfinanziert. Werbespots am Fernsehen für Schweizer Fleisch sind nicht mehr zeitgemäss. Eine moderne Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft setzt auf weniger Fleisch. Das kommt der Umwelt und auch der Gesundheit zugute. Staatliche Fleischwerbung für Fleisch, das ohne Tierwohlprogramme produziert wird, ist nicht mehr zeitgemäss. Mein Antrag will die zusätzlichen 6,2 Millionen Franken für den Weinabsatz budgetneutral umsetzen, sie also beispielsweise mit diesen Werbegeldern kompensieren.

Nach all den mahnenden Voten, die zum Sparen aufrufen, müsste die SVP dankbar sein für meinen Antrag, der eine budgetneutrale Umsetzung der Motion fordert. Ich danke für die Unterstützung meines Antrages.

Bei meinem zweiten Minderheitsantrag geht es um die Verwendung der Direktzahlungen. Ich bitte Sie, bleiben Sie beim Entwurf des Bundesrates und machen Sie keine Kreditverschiebung. Der Mehrheitsantrag will das Rad der Zeit zurückdrehen und fordert, dass die Beiträge für die Versorgungssicherheit im Jahr 2023 gleich hoch bleiben wie im Vorjahr. Eine Evaluation von Agroscope hat gezeigt, dass eine Änderung der Versorgungssicherheitsbeiträge keinen Einfluss auf die Ernährungssicherheit hat. Die Landwirtschaft muss beim Übergang zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt werden. Im Rahmen der Vernehmlassung zur AP22+ ist diese Umschichtung auch vorgesehen. Die Anpassung der Beiträge ist sinnvoll, die Landwirtschaft muss sich bewegen.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Beiträge jetzt in kleineren Schritten zu senken. In einem ersten Schritt soll der Hektarbeitrag auf 700 Franken gesenkt werden. Der Gesamtbetrag von 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen bleibt gleich hoch. Der Bundesrat will lediglich die Kriterien in Richtung Nachhaltigkeit anpassen, im Sinne der Beschlüsse des Parlamentes.

Ich bitte Sie deshalb, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Der Bundesrat sieht keine Kürzung vor. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.