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Müller Damian · Ständerat · 2022-12-01

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Efas ist ein wichtiger Beitrag zur Dämpfung der Kosten, der seit Langem auf dem Tisch liegt. Efas ist im Grundsatz ja unbestritten, weil sie die Qualität der Patientenversorgung nicht negativ tangiert und die weitere Entwicklung der integrierten Versorgung begünstigt. Efas ist also eine gute Reform. Heute wollen wir sie auch im Ständerat beschliessen. Denn die ambulante Behandlung ist gegenüber der stationären kostengünstiger; die ambulante Behandlung ist populär, Patientinnen und Patienten erholen sich gerne zuhause; und die ambulante Behandlung hat noch weiteres Wachstumspotenzial, dafür wird der medizinische Fortschritt sorgen.

Die ambulante Behandlung wird aber alleine von den Prämienzahlerinnen und -zahlern finanziert. Die Kantone zahlen nichts. Das erklärt den Druck auf die Krankenversicherungsprämien, und aus dieser Ausgangslage heraus entstand ja Efas. Ambulante und stationäre Leistungen sollen gleich finanziert werden: erstens, damit nicht die Art der Vergütung die Wahl der Behandlung beeinflusst; zweitens, damit der medizinische Fortschritt nicht einzig von den Prämienzahlenden finanziert wird; und drittens, damit das Kostenpotenzial der ambulanten Leistungserbringung voll zur Geltung kommt.

Efas hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Ideen, die wir hier im Rat beraten haben und noch beraten werden: Efas ist rasch und ohne Qualitätseinbusse bei der medizinischen Versorgung umsetzbar - kein Wunder, dass nahezu alle Akteure Efas unterstützen. Einzig bei den Kantonen, die verschiedene Hüte tragen, nämlich als Regulatoren, als Spitaleigner und als Finanzierer von stationären Leistungen, vermag Efas keinen Enthusiasmus auszulösen. Damit Efas ein Erfolg wird, braucht es aber die Kantone. Den vielen Vorbehalten der Kantone sind wir in langen, sehr langen Beratungen und mit grosser Kompromissbereitschaft entgegengekommen. Bis zuletzt haben wir das gemacht.

Auf einen Punkt gehe ich nun detailliert ein: Es ist richtig und im Sinne von Efas, dass in Artikel 60 Absatz 7 KVG die Rechnungskontrolle durch die Kantone auf den stationären Bereich beschränkt bleibt. Das muss so bleiben. Eine Ausdehnung der Rechnungskontrolle auf den ambulanten Bereich würde das Effizienzpotenzial von Efas infrage stellen. Die Kantone benötigen für die Erledigung ihrer Aufgaben Daten. Das ist nicht bestritten. Was wir aber nicht wollen, ist eine Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit und des Schutzes von Gesundheitsdaten.

Artikel 21 geht mit Absatz 2 Litera d zu weit. Ich sage dies im Hinblick auf den Beginn der Differenzbereinigung, welche dann im Nationalrat stattfinden wird. Die Bestimmung, wonach die Kantone Individualdaten zum Nachvollzug von Patientenpfaden erhalten sollen, ist noch einmal anzuschauen. Die Kantone sollen ihre Aufgaben erfüllen, ohne dass wir das Risiko eingehen, der Schaffung des gläsernen Patienten Vorschub zu leisten. Die neue Datenlieferungspflicht der Versicherer ist deshalb grundsätzlich auf die Bereitstellung aggregierter Daten zu limitieren.

Insgesamt aber ist Efas eine gute, eine notwendige und eine wichtige Reform, die wir nun im Parlament endlich zum Abschluss bringen müssen. Ich bitte Sie, einzutreten und bei der Detailberatung gut zuzuhören.