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Stöckli Hans · Ständerat · 2022-12-01

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Gestern wurde betont, dass die Kantone eine entscheidende Aufgabe in unserem Gesundheitswesen haben. Ich denke, das gilt es auch heute zu beachten. Die Verfassung und das KVG übertragen den Kantonen eine grosse Zahl von Aufgaben. Sie müssen die Versicherungspflicht einhalten, sie müssen die Gesundheit fördern, sie müssen die Zulassung der Leistungserbringer prüfen, sie haben die Aufsicht zu regeln, sie müssen die Versorgung sicherstellen, sie haben die Tarife zu genehmigen, sie haben gleichzeitig auch Globalbudgets festzulegen, sie üben die Aufsicht über die Beschränkung der Ärzteschaft aus, und schliesslich sind sie auch für die Prämienverbilligung zuständig, wie wir gestern mehrheitlich beschlossen haben.

Um all diese Aufgaben wahrnehmen zu können, brauchen die Kantone Unterlagen. Sie brauchen Daten, sie müssen entscheidende Informationen haben, damit dieses ganze Portfolio ernsthaft gewährleistet werden kann. Es geht um Steuergelder. Nun wurde von den Kantonen - für mich in klarer Weise - dargelegt, dass für sie die Lösung, die die Mehrheit betreffend die Zurverfügungstellung der Daten vorsieht, nicht ausreicht. Auch Sie haben entsprechende Schreiben von der GDK bekommen. Es war sogar von einem Casus Belli die Rede.

Wir haben dann versucht, diese Überlegungen in eine Form zu giessen, die einen Kompromiss ermöglicht. Diesen Kompromiss stellt der Antrag meiner Minderheit I dar. Die Minderheit I möchte, dass man den Kantonen diejenigen Daten zur Verfügung stellt, die sie zur Aufgabenerfüllung brauchen. Das ist insbesondere auf Seite 30 der Fahne, in Artikel 60 Absatz 7, umschrieben.

Die Mehrheit möchte nur die Daten liefern, welche den stationären Bereich betreffen. Der Bereich der ambulanten Leistungen und der Bereich der Pflege wären da nicht dabei. Heute sind ja die Kantone für die Pflege zuständig. Auch dieser Bereich würde nach der Version der Mehrheit für die Kantone nicht übersichtlich geregelt werden.

Dementsprechend ist es nötig, das vorzusehen, selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen; das ist ja gar keine Frage, die Kantone haben das bisher im stationären Bereich auch geleistet. Das ist, grob zusammengefasst, der Inhalt des Antrages der Minderheit I.

Die Finma hat vor zwei Jahren in einer Medienmitteilung geschrieben: "Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht stellt aufgrund ihrer jüngsten Analysen fest, dass Rechnungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung häufig intransparent sind und zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt scheinen." Unsere Finanzmarktaufsicht hat also den Krankenversicherern ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Dementsprechend ist es auch im Interesse der Steuerzahlenden, wenn auch die Kantone über genügend Daten verfügen, die es ihnen erlauben, die Steuergelder gerecht und korrekt einzusetzen.

Es ist richtig, dass man den Kantonen auch ein Beschwerderecht einräumt. Die Minderheit I möchte, dass die Beschwerdegründe noch um zwei für die Kantone wichtige Gründe ergänzt werden. Es geht darum, dass man beim grossen Paradigmenwechsel die Stellung der Kantone nicht unzulässig herabmindert und so ein anderes Ausgleichssystem, ein neues Verhältnis in unserem Gesundheitswesen installieren möchte.

Dementsprechend ersuche ich Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.