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AB 310447

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Minderheit I zu folgen. Kollege Stöckli hat es gut beschrieben: Es geht um eines der zentralen Anliegen der Kantone. Schon nur dieser Umstand müsste uns zum Nachdenken bewegen. Die Kantone haben auch nicht immer recht, aber wenn der Datenzugang für sie zentral ist, dann sollten wir uns das ernsthaft überlegen.

Die Mehrheit möchte den Zugang der Kantone auf Daten und Rechnungen zum stationären Bereich in einem digitalen System beschränken. Die Kantone beteiligen sich aber schon heute substanziell, namentlich im Restkostenbereich und auch bei ambulanten Kosten. Im neuen System bleibt die Kostenübernahmeverpflichtung der Kantone natürlich bestehen. In diesem Sinne ist meines Erachtens auch in den ambulanten Bereichen ein Zugang nötig. Es braucht keinen Zugang zu jeder einzelnen Medikamenten- und Arztrechnung, die wegen eines Grippebesuchs erstellt wurde. Der Bundesrat wird aufgefordert, in der Verordnung zu bezeichnen, welche Leistungen betroffen sind. Die Bestimmung kann durchaus auch eine Betragsgrenze beinhalten. Man könnte sagen, dass der Zugang nur ab einem bestimmten Frankenbetrag oder etwas Ähnlichem möglich ist. Den Zugang in diesem Bereich zu verweigern, halte ich aber für falsch.

Ich empfehle Ihnen, hier der Minderheit I zu folgen.

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