Aeschi Thomas · Nationalrat · 2022-12-01
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-01
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, auch für die SVP-Fraktion direkt zu diesen vier Minderheitsanträgen in Block 1 zu sprechen.
Der erste Minderheitsantrag ist mein Minderheitsantrag zu Artikel 128 Absatz 1. Vor Jahren lancierte die FDP die Idee einer Flat Rate Tax. Eine solche ist aufgrund der bestehenden Abstufungen bzw. der bestehenden Progression bei der direkten Bundessteuer sehr schwierig umzusetzen. Mit dem vorliegenden Vorschlag werden mit der gleichen Verfassungsänderung, die die grossen internationalen Firmen mehr belastet, die natürlichen Personen entlastet. Um was geht es?
Wir haben in der Bundesverfassung heute in Artikel 128 Absatz 1 Litera b die Bestimmung, dass der Höchstsatz bei Firmen 8,5 Prozent betragen soll, und in Litera a die Bestimmung, dass der Höchstsatz für natürliche Personen 11,5 Prozent betragen soll. Das Problem ist aber, dass wir eine sogenannt überschiessende Progression haben, und die beginnt etwa bei 200[NB]000 Franken Einkommen und geht bis etwa 760[NB]000 Franken Einkommen. Die Bundesverwaltung erklärt diese überschiessende Progression wie folgt: Die Höchstbelastung von 11,5 Prozent in der Bundesverfassung bezieht sich auf den Durchschnittssteuersatz. Davon zu unterscheiden ist der Grenzsteuersatz. Dieser gibt an, mit welchem Prozentsatz ein zusätzliches Einkommen besteuert wird. Bei der direkten Bundessteuer übersteigt der Grenzsteuersatz den Durchschnittssteuersatz für gewisse Einkommensteile, was als überschiessende Progression bezeichnet wird.
Mit meinem Antrag möchte ich dazu beitragen, dass eben diese sogenannt überschiessende Progression abgeschafft und dass ganz grundsätzlich für den Mittelstand die Besteuerung der natürlichen Personen gesenkt wird. Es gibt nachher bei der direkten Bundessteuer eine etwas proportionalere Verteilung. Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag entsprechend zuzustimmen.
Die zweite Minderheit, die Minderheit Feller, Sie finden sie auf Seite 4 der Fahne, möchte bei Artikel 129a das Adjektiv "multinational" einfügen. Statt von "grossen Unternehmensgruppen" zu sprechen, möchte sie von "grossen multinationalen Unternehmensgruppen" sprechen. Ich möchte Sie bitten, [PAGE 2054] diesem Minderheitsantrag zuzustimmen, weil es ja um ein internationales Projekt, um ein OECD-Steuerprojekt geht, das Firmen betrifft, die grenzüberschreitend tätig sind, und von dem nur national tätige Unternehmensgruppen eben ausgenommen sein sollen. Bitte unterstützen Sie die Minderheit Feller, damit explizit von grossen multinationalen Unternehmensgruppen gesprochen wird.
Beim dritten Minderheitsantrag, dem Antrag meiner Minderheit zu Artikel 129a Absatz 3 Litera b, geht es darum, in welchen Bereichen der Bundesrat in Zukunft, falls diese Vorlage von der Bevölkerung angenommen würde, von den Bestimmungen der Verfassung abweichen könnte. Der Bundesrat beantragt folgende Formulierung: "Er" - also der Bund - "kann zur Wahrung der Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft abweichen von: den maximalen Steuersätzen gemäss Artikel 128 Absatz 1 [...]." Artikel 128 Absatz 1 habe ich gerade vorhin zitiert. In diesem Absatz sind zwei Höchstsätze definiert, einerseits unter Litera a der Höchstsatz für natürliche Personen von 11,5 Prozent und andererseits unter Litera b der Höchstsatz für juristische Personen von 8,5 Prozent.
Mit meiner Minderheit möchte ich Ihnen beantragen, dass wir das eingrenzen, dass der Bundesrat also nur bei den juristischen Personen vom Höchstsatz von 8,5 Prozent abweichen kann. Wir sehen nicht ein, weshalb der Bundesrat auf Verfassungsebene auch die Kompetenz erhalten soll, bei den natürlichen Personen vom Höchstsatz abzuweichen. Es geht hier ja grundsätzlich um eine Vorlage, die die juristischen und nicht die natürlichen Personen betrifft. Ich bitte Sie also, dafür zu sorgen, dass hier die Obergrenze für natürliche Personen nicht angetastet wird, dass sie weiterhin bei 11,5 Prozent bleiben soll und dass sie nicht mit einer nachgelagerten Bestimmung aufgehoben werden kann.
Schliesslich komme ich zur letzten Minderheit, das ist wieder eine Minderheit Feller; Sie finden sie ebenfalls auf Seite 4 der Fahne. Es geht um eine Vollzugsvorschrift aus Artikel 128 der Bundesverfassung. Hier geht es um Absatz 4. Dieser lautet heute wie folgt: "Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Vom Rohertrag der Steuer fallen ihnen mindestens 17 Prozent zu. Der Anteil kann bis auf 15 Prozent gesenkt werden, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern." Hier möchte der Bundesrat ebenfalls die Kompetenz erhalten, von Artikel 128 Absatz 4 der Bundesverfassung abweichen zu können. Wir möchten Sie bitten, diese Kompetenz zu streichen, damit Absatz 4 weiterhin für alle in der Schweiz tätigen Firmen Gültigkeit hat.
Schliesslich äussere ich mich auch noch zum Einzelantrag Müller Leo. Die SVP-Fraktion wird die Titeländerung, die er hier beantragt, unterstützen. Wir finden, dass es das richtige Vorgehen ist, wenn eine Titeländerung für ein Gesetz im Rahmen der regulären Debatte im Rat beantragt wird, und dass ein Antrag auf eine Titeländerung nicht - wie in der Herbstsession geschehen - am allerletzten Tag der Session von der Redaktionskommission einfach so auf den Pulten verteilt werden kann. Man soll nicht meinen, man könne so einen Gesetzestitel ändern. Das Vorgehen von Leo Müller ist richtig. Ich danke ihm, dass er frühzeitig mit diesem Antrag gekommen ist - anders als letztes Mal Frau Baume-Schneider und Herr Bourgeois, die Präsidentin der UREK-S und der Präsident der UREK-N, die im letzten Moment noch eine Titeländerung vorgeschlagen haben. Das war kein korrektes Vorgehen. Heute ist das Vorgehen, wie es von Leo Müller gewählt wurde, korrekt. Wir unterstützen den Einzelantrag.