Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2022-12-01
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-01
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit zu Artikel 197 Ziffer 15 Absatz 5 beantrage ich Ihnen, dass die Vorschriften für die Ergänzungssteuer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung und nicht von den Kantonen vollzogen werden. Da es sich bei der Ergänzungssteuer um eine Bundessteuer handelt, ist eine Veranlagung (Glocke und Zwischenruf des Präsidenten: Bitte führen Sie Ihre Gespräche draussen in der Wandelhalle! Frau Birrer-Heimo, Sie haben das Wort.) durch den Bund sinnvoll.
Die Steuerverwaltung selbst führt aus, dass es aufgrund der technischen Beschaffenheit dieses Projekts keinen rein autonomen kantonalen Vollzug geben wird. Um zu bestimmen, ob ein Unternehmen in der Schweiz die Schwelle zur Mindestbesteuerung erreicht oder nicht, braucht es eine schweizweite Betrachtung sämtlicher Konzerngesellschaften in der Schweiz. Ein Kanton kann für sich allein also gar nicht beurteilen, ob und wie viel Ergänzungssteuer erhoben werden muss. Die Veranlagung der Ergänzungssteuer wird daher oft kantonsübergreifend sein und umfasst verschiedene Einheiten eines Unternehmens. All dies spricht klar für eine Veranlagung durch den Bund, was eine national einheitliche Vorgehensweise sicherstellt. Zudem ist die Bemessungsgrundlage anders als bei bestehenden Steuern, die Berechnung ist neu und aufwendiger. Es gilt, einen komplexen steuerlichen Sachverhalt zu bewältigen, das bestätigen auch Steuerexperten in den Kantonen und in den Unternehmen.
Einige Kantone werden stärker betroffen sein, andere werden nur ein oder zwei Fälle haben. Auch in diesem Punkt vereinfacht die Umsetzung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung den Vollzug. So kann das Know-how an einem Ort konzentriert werden. Ein dezentraler Aufbau von Kompetenzen ist ineffizient, bürokratischer und mit Mehraufwand verbunden. Die vielfach erwähnte Konstruktion mit einem Lead-Kanton schafft nur eine weitere Ebene zwischen Bund und Kantonen und ist mit Bestimmtheit auch bürokratisch und aufwendig.
Für den administrativen Aufwand, für die Lieferung der Daten und Informationen, die die Kantone dem Bund zur Verfügung stellen müssten, könnte der Bund eine Abgeltung vorsehen. Das beantragt auch die Minderheit. Aber so, wie es die Bundesrats- und Ständeratsvariante vorsieht, könnte es den Bund teuer zu stehen kommen, weil es dann nicht nur um die Datenlieferungen aus den Kantonen ginge, sondern generell um den administrativen Aufwand der Kantone, und das heisst natürlich vor allem auch Personalaufwand. Dass die entsprechenden finanziellen Begehrlichkeiten kommen werden, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Es kommt ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil hinzu, wenn der Bund die Veranlagung macht: Der Bund hat dann endlich mehr Daten zur Unternehmensbesteuerung, was dringend nötig ist, gerade auch im Hinblick auf die Auswirkungen dieser Steuerreform. Immer wieder kritisieren wir zu Recht, dass wir keine oder wenig verlässliche Steuerdaten haben, dass wir Reformen ohne gute Datengrundlage machen müssen - ich nenne das Beispiel Eigenmietwert, aber man könnte auch andere Beispiele nennen - und dass wir uns zu oft auf einem finanzpolitischen Blindflug befinden. Das Wissen und die Daten sind bei den Kantonen und werden oft nicht oder nur zögerlich geteilt.
Alles spricht für eine Veranlagung auf Bundesebene, auch im Sinne von Checks and Balances. Gerade auch nach dem Votum von Kollege Walti zum intellektuellen Übereifer muss ich sagen: Nein, es ist Weitsicht, es ist staatspolitische Weitsicht - alles andere ist es sicher nicht!
Ich bitte Sie namens der Minderheit, dies so zu unterstützen.