Badran Jacqueline · Nationalrat · 2022-12-01
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-01
Wortprotokoll
Wie wir alle wissen, haben wir die Weltwirtschaftsordnung in vielen rechtlichen Gefässen codiert, etwa im WTO-Recht, im EU-Recht, im US-Recht. Sie basiert im Wesentlichen darauf, dass jene, die am besten ausbeuten, die die Umwelt am meisten verschmutzen, die am besten Steuern vermeiden, diesen Wettbewerb gewinnen. Viele Länder haben das ausgenutzt. Unternehmen und Steuerberatungsfirmen wurden immer kreativer. Man denke zum Beispiel an das berühmte Steuerkonstrukt "Double Irish with a Dutch Sandwich". Es hat viele Multis nach Irland gelockt. Dort unterlagen die grossen amerikanischen Multis noch höchstens zu 1 bis 2 Prozent einer effektiven Besteuerung.
Die Schweiz hat diese Ordnung auch ausgenutzt und sehenden Auges legale Instrumente der Steuervermeidung geschaffen, um den globalen Konzernen zu zusätzlichen leistungsfreien Gewinnen zu verhelfen. Solche Instrumente waren im Rahmen der Unternehmenssteuerreform I das Holdingprivileg, die Abschaffung der Kapitalsteuer auf Bundesebene, dann die scheibchenweise Senkung und Teilabschaffung von allen möglichen kapitalbasierten Steuern wie Stempel- oder Verrechnungssteuer.
In der Folge brachte vor allem das Holdingprivileg viele tausend Konzernhauptsitze in die Schweiz, und es vernichtete auf diesem Weg viel europäisches Steuersubstrat, wobei dieses nicht nur in die Schweiz transferiert wurde. Dies führte nicht nur zu einer stark ansteigenden Zuwanderung, sondern hatte im Innenverhältnis einen interkantonalen Kampf um [PAGE 2056] genau dieses Steuersubstrat und Dumping-Strategien zur Folge, durch die nochmals Steuersubstrat vernichtet wurde.
Es war bald absehbar, dass sich die internationale Staatengemeinschaft das nicht mehr lange gefallen lassen würde. So verbot sie das Holdingprivileg, und so kam es zur Unternehmenssteuerreform III und danach zur STAF. Damals sagte ich im Abstimmungskampf, die Musik spiele nun in der OECD und in den Kantonen, und zwar in Sachen Bemessungsgrundlage, nicht bei den Steuersätzen. Es war lange klar, dass irgendwann einmal eine Mindestbesteuerung, und zwar eine effektive Besteuerung, kommen würde. Endlich kann man davon ausgehen, dass sie eingeführt wird. Die materielle Steuerharmonisierung für die grossen Multis schafft einen faireren Wettbewerb, der nicht auf leistungsfreien Elementen der Steuervermeidung beruht. In der Vorlage geht es eigentlich nur noch darum, wie die Mehrerträge verteilt werden.
Dann ein Wort zu den Minderheitsanträgen: Wir werden sie alle ablehnen. Den Minderheitsantrag Aeschi Thomas, der gleich noch eine Totalrevision der Besteuerung natürlicher Personen in die Verfassung schreiben will, erachten wir als etwas systemfremd. Die Minderheit Feller will den Geltungsbereich einschränken, was wir nicht wollen. Genauso will auch die zweite Minderheit Aeschi Thomas den Geltungsbereich und die Optionen einschränken. Wir erachten es nicht als klug, so etwas in die Verfassung zu schreiben.
In diesem Sinne begrüssen wir die Vorlage und würden uns freuen, wenn Sie alle Minderheitsanträge in Block 1 als nicht verfassungskonform ablehnen.