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Walti Beat · Nationalrat · 2022-12-01

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Ich vertrete hier, zusätzlich zu meiner Minderheit III, auch gerade die Position der FDP-Fraktion. In Block 2 geht es ja nun um die grosse Schlacht um die vermuteten zusätzlichen Erträge. Dazu wurde schon einiges ausgeführt.

Gestatten Sie mir noch einmal eine Bemerkung zur erwähnten schwachen Datengrundlage: Ich teile dieses Unwohlsein im Grundsatz. Es handelt sich um ein Problem, das sich durch die ganzen steuerpolitischen Beratungen zieht und nicht ein spezifisches Merkmal unserer heutigen Debatte ist. Hier müssen wir besser, aktueller und granularer werden. Bei dieser Vorlage hat es aber eben auch damit zu tun, dass viele Parameter dieses OECD/G-20-Projektes noch nicht fixiert sind und damit auch praktisch keine Simulationen gemacht werden können. Auch die betroffenen Unternehmen wissen kaum, worauf sie sich vorzubereiten haben, obwohl die Vorgabe ist, dass sie ab dem 1. Januar 2024 - und das ist nicht mehr weit weg - bereit für ein neues System sein, sich konform verhalten und auch wissen sollten, was auf sie zukommt. Hier können wir also so lange lamentieren, wie wir wollen: Wenn in den internationalen Gremien nicht rechtzeitig zugearbeitet wird, werden wir nichts ändern können.

Die FDP hat sich in der Frage der Mittelverteilung zwischen Bund und Kantonen, soweit es diese Zusatzsteuern angeht, stets für einen möglichst hohen Kantonsanteil eingesetzt. In der Vernehmlassung haben wir keine Zahlen genannt. Wir hätten auch mit einer vollständigen Zuordnung an die Kantone leben können. Die Lösung mit 25 Prozent Bundesanteil scheint uns aber sachgerecht und vertretbar, weil damit der absehbare Mehraufwand des Bundes unter dem Titel Finanzausgleich, der sich mittelbar aus der Reform ergeben dürfte, und auch gewisse Vollzugsaufwände, die beim Bund anfallen, abgegolten werden. Mit den 75 Prozent, die wir den Kantonen zuhalten möchten, können diese gezielt in Massnahmen investieren, welche den Interessen der betroffenen Unternehmen entsprechen.

Hier halte ich gerne die Sache dieser Unternehmen hoch. Es ist gesagt worden, man müsse nichts tun, was diesen spezifisch helfe. Das ist meiner Meinung nach ein grobes Missverständnis. Der Standortwettbewerb ist relevant, gerade wenn [PAGE 2061] es um diese Unternehmen geht, die - ich habe das im Eintretensvotum ausgeführt - statistisch gesehen einen sehr grossen Teil unserer Unternehmenssteuererträge tragen.

Ich möchte vor allem die linke Seite ermuntern, einmal ihrer Wählerschaft oder der interessierten Allgemeinheit zu erklären, wo sie sich oder wo sie uns einschränken möchte, wenn die Mittel derjenigen, auf die sie gerne eindrischt, dann irgendwann fehlen würden. Diese Antworten bleibt sie schuldig. Ich verstehe, dass sie vor allem Kompetenz beim Geldausgeben entwickeln will. Aber das dispensiert sie nicht von der Antwort auf die Frage, wer die ganze Sache finanzieren soll.

Deshalb ist es eben auch richtig, dass die Kantone mit ihrer differenzierten Sicht auf die Steuersubjekte, auch auf die Unternehmen, geeignete Massnahmen treffen können, die selbstverständlich konform mit den internationalen Vorgaben sein müssen, die aber auch denjenigen Massnahmen entsprechen, die mitunter im internationalen Standortwettbewerb angewandt werden. Ich halte das für sehr legitim. Ich halte es sogar für richtig und notwendig, dass die Kantone das in der nötigen Granularität tun können.

Gezielte Massnahmen sind auf jeden Fall besser als ein Bundesanteil, der dann mit irgendeiner Giesskanne in nicht wirksame Strukturen gegossen wird. Das führt zu nichts. Und wenn Sie den Bundesanteil weiter erhöhen, riskieren Sie auch, das wurde auch schon angesprochen, dass vor allem die finanzstarken Kantone - genannt wurden Zug und Basel, andere könnten auch auf die Idee kommen - ihre Steuern auf 15 Prozent erhöhen und dass somit überhaupt nichts für diese Zusatzsteuer abfällt. Wenn Sie sich dann, wie Herr Glättli das getan hat, hämisch darüber freuen, dass Sie damit bei der materiellen Steuerharmonisierung angekommen sind, dann möchte ich Ihnen zurufen, dass es für die Kantone mannigfaltige Möglichkeiten gibt, den nationalen Steuersubjekten, den Unternehmen in der Schweiz, auch wieder Vorteile zukommen zu lassen, die zum gleichen Ergebnis führen wie das, was Sie eigentlich verhindern wollten. All das, was Sie uns hier erklären wollen, hat wirklich kurze Beine.

Die 25/75-Prozent-Lösung ist auch, wie Herr Bundesrat Maurer es angesprochen hat, die präferierte Lösung der Finanzdirektorenkonferenz. Bundesrat Maurer hat hier ein umsichtiges Projekt entwickelt, das angesichts der kurzen verfügbaren Zeit viele Absprachen beinhaltet. Sie haben auch ein Schreiben der Metropolitanregion Basel erhalten, das von Ihrem ehemaligen SP-Kollegen Jans unterzeichnet ist, der heute Regierungspräsident ist und sich ebenfalls für die bundes- und die ständerätliche Lösung einsetzt, die ich heute hier mit meiner Minderheit III in die Diskussion einbringe. Übrigens: Noch in der letzten Session hat sich auch der Städteverband in persönlichen Gesprächen absolut zufrieden mit diesem Vorschlag gezeigt. Offensichtlich hat man jetzt Lunte gerochen, hat noch etwas günstigere Ideen vor Augen und präferiert nun deshalb die Mehrheitslösung. Das sei dem Städteverband zwar unbenommen, trotzdem möchte ich es hier ausgesprochen haben.

Dem vorherigen Votum von Herrn Kollege Feller haben Sie entnommen, dass wir, wenn denn nach unserer Debatte eine 50/50-Lösung die Mehrheitslösung sein sollte, sicher eine Lösung ohne zusätzliche Umverteilungsmechanismen bevorzugen. Wir wollen keinen NFA 2.0 mit unklarer Wirkung einführen. Das gilt insbesondere für die Mehrheitslösung und in geringerem Mass auch für den Minderheitsantrag Grossen Jürg, der aber immerhin noch gewisse interessante volkswirtschaftliche Kriterien mit einbezieht.

Letztlich geht es auch um den Respekt vor dem Föderalismus, den man haben kann oder auch nicht. Aber Sie können hier unter der Bundeshauskuppel nicht so tun, als ob es grundsätzlich einfach besser wäre, wenn der Bund das Geld ausgibt anstatt die Kantone. Gehen Sie nachhause und diskutieren Sie mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Ihrem Kanton darüber, wie sie das sehen. Ich bin sicher, dass Sie ein differenzierteres Bild bekommen werden als das, was Sie uns vorhin hier vorgetragen haben. Das gilt insbesondere auch für das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden, zu dem der Antrag der Minderheit V (Müller Leo) Vorgaben machen will. Das halten wir nicht für zielführend. Die Kantone sind absolut in der Lage, diese Mittelverteilung in einem demokratischen Prozess vorzunehmen, sie auszudiskutieren und zweckmässig festzulegen. Wir lehnen diesen Minderheitsantrag deshalb ab.

Ebenso lehnen wir die Anträge der Minderheiten I (Badran Jacqueline) und II (Ryser) ab. Eine Zweckbindung der Bundesmittel aus einem vermuteten Zusatzsteuerertrag gehört unseres Erachtens definitiv nicht in die Bundesverfassung, und darüber diskutieren wir hier ja.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf das Lamento bezüglich der aufgehenden Schere zwischen den Kantonen eingehen, das hier dauernd angestimmt wird. Der Finanzausgleich funktioniert sehr gut. Man kann immer über das richtige Niveau der Umverteilung diskutieren, aber im Grundsatz funktioniert er sehr gut. Wir hatten z. B. im Kanton Schwyz einen Realitätstest. Dieser Kanton musste vor wenigen Jahren seine Steuern anpassen, weil die Rechnung aufgrund der zu leistenden Finanzausgleichszahlungen ins Rote gekippt war. Es hat sich also gezeigt, dass dem Steuerwettbewerb in der real gelebten Steuerpraxis Grenzen gesetzt sind. Das Problem, das Sie hier gerne kultivieren, sieht in der Realität völlig anders aus, zumal auch eine Wirkungsanalyse des Finanzausgleichs ansteht. Diese ist vorgesehen und wird stattfinden. Bei Bedarf können die Regeln des Finanzausgleichs durchaus angepasst werden, sollten sich die Verhältnisse in eine nicht gewünschte Richtung entwickeln.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich bitte Sie natürlich, den Antrag der Minderheit III, die meinen Namen trägt, aber eigentlich der Beschluss des Ständerates - gemäss Entwurf des Bundesrates - ist, zu unterstützen. Die FDP-Fraktion wird das tun und auf jeden Fall alle Umverteilungsmechanismen ablehnen, die sonst noch von Minder- oder Mehrheiten beantragt werden.