Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-12-05
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-05
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der ersten Runde der Differenzbereinigung. Viel wird sich hier also nicht mehr ändern. Bevor wir auf die Entscheidung zusteuern, drehen das Rad und das Getriebe eher leer, was wir auch in der Kommissionsberatung feststellen konnten. Trotzdem fusst mein Minderheitsantrag auf grundsätzlichen Überlegungen.
Herr Kollege Kuprecht, bei dieser Ergänzungssteuer handelt es sich nicht um eine kantonale Steuer, sondern um eine Bundessteuer. Folglich wäre es richtig, die Verteilung gemäss direkter Bundessteuer anzuwenden. Mit der Aufteilung 50/50 nimmt mein Antrag den Kompromissvorschlag des Nationalrates auf, bei dem es sich immerhin um einen Schritt in die richtige Richtung handelt. Die Verantwortung für die Standortmassnahmen trägt im Wesentlichen der Bund.
Wir sind kein riesiges Land. Die Infrastruktur unseres Landes, die Standortvoraussetzungen, die Wirtschaftspolitik werden im Wesentlichen national definiert. Für den Standort Schweiz letztlich entscheidend sind unsere Unis, vor allem die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH), und beispielsweise die gesamte Bahninfrastruktur. Hier haben wir, gerade wenn wir die gesamte Schweiz betrachten, einschliesslich der ressourcenschwächeren Kantone, ein Interesse daran, einen höheren Bundesanteil einzusetzen.
Es ist rührend, wenn gesagt wird, dass ein kleiner, ja ein Bruchteil dessen, was den reichen Kantonen schliesslich an Mehrerträgen zufliessen wird, mit 75 Prozent - mehr als bei 50 Prozent - über den NFA auch wieder zurückkommt. Trotzdem verbleibt der Löwenanteil, Hunderte von Millionen Franken, bei den ressourcenstarken Kantonen, insbesondere bei deren zwei: beim Kanton Zug und beim Kanton Basel-Stadt. Diesen beiden Kantonen kommt der Antrag der Kommissionsmehrheit besonders zugute.
Es schliesst sich die Preisfrage an. Diese möchte ich hier in Erinnerung rufen. Im Nationalrat wurde sie insbesondere vom Bauernpräsidenten - als Kommissionssprecher, glaube ich - ins Feld geführt. Es handelt sich um eine einzige Frage: Will man die Volksabstimmung gewinnen? Es wird ja eine obligatorische Volksabstimmung geben; es braucht kein Referendum. Eine Situation, in der eine klare Mehrheit des Nationalrates eine andere Auffassung vertritt, ist eine schlechte Ausgangslage für eine Volksabstimmung, die man gewinnen möchte. Man müsste erklären, weshalb der Ständerat eine Lösung gewählt hat, die im Wesentlichen zwei reichen Kantonen zugutekommt - in erster Linie Zug, in zweiter Linie Basel-Stadt.
Es heisst, es gebe keine Alternative zur Zustimmung, aber das ist nicht korrekt. Die Unternehmenssteuerreform III wurde hier im Hause ebenfalls als alternativlos dargestellt. In Tat und Wahrheit führte die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III dazu, dass in der zweiten Runde mit der STAF eine Vorlage geschnürt werden konnte, die auch den sozialen Ausgleich mit beinhaltete. Die heute vorliegende Lösung wird von einer Mehrheit vertreten, die wenig weit denkt[NB]und[NB]insbesondere die Volksabstimmung nicht mitberücksichtigt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Nationalrat zu folgen.