Hess Lorenz · Nationalrat · 2022-12-05
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-05
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass wir hier die Diskussion nicht mehr verkomplizieren und keine zusätzliche Covid-Massnahmendiskussion führen sollten. Die Kommission war in ihrer Beratung gewillt, die Differenzen zu bereinigen. Sie hat das bereits in einem Punkt, bei dem es um die Frage der Vorhalteleistungen ging, gemacht. Es bleibt also faktisch noch eine Differenz, nämlich die Frage der Kostenübernahme bei den Tests und dann noch die Frage, wie lange dieses Regime gelten soll.
Was wir hier bereinigen, ist der Ausstieg aus diesem Szenario. Wir diskutieren, wie es der Titel dieser Vorlage sagt, die Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz. Warum machen wir das? Die Idee ist, hier einerseits einen geordneten Ausstieg festzulegen. Zum Zweiten geht es darum, dass wir diejenigen Massnahmen, die sich erstens bewährt haben und die zweitens allenfalls nochmals zum Tragen kommen könnten, bis zum Ausstieg auf eine solide gesetzliche Basis stellen. Das geschieht in der Hoffnung und, glaube ich, jetzt auch meist in der Überzeugung, dass wir diese Massnahmen nicht mehr anwenden werden müssen. Aber für den Fall eines Falles verlängern wir sie hier eben.
Jetzt geht es also noch um die Frage, wie lange wir diese Verlängerung für den Fall der Fälle tatsächlich noch aufrechterhalten möchten. Sie haben es gehört, wenn Sie der Begründung der Minderheitsanträge zugehört haben: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen einen Kompromiss zwischen den beiden extremen Varianten. Die eine Variante ist, vereinfacht gesagt, die gesetzliche Gültigkeit in ein paar Wochen oder Tagen - das heisst Ende Jahr - auslaufen zu lassen. Die andere ist, wie es die Minderheit I (Weichelt) beantragt, eine Verlängerung sogar bis 2024. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die beste Lösung irgendwo dazwischenliegt. Deshalb beantragen wir Ihnen, dass die Verlängerung noch bis Ende März 2023 dauern soll.
Wenn wir davon ausgehen, dass wir diese Massnahmen möglicherweise nochmals anwenden müssen - was nicht anzunehmen ist -, dann macht es wohl am meisten Sinn, wenn wir sie jetzt noch über die Wintersaison vorsehen, in der ja, wenn überhaupt, tatsächlich die grösste Gefahr des Wiederaufflackerns besteht. Deshalb: Beendigung per Ende März - das ist der Antrag der Mehrheit. Wir bitten Sie, hier diesem Kompromiss zu folgen.
Was die Differenz in der Kostenfrage anbelangt: Im Gegensatz zur Vorhalteleistungsfrage, bei der wir auf den Ständerat eingeschwenkt sind und eine Differenz bereinigt haben, empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, hier festzuhalten. Falls es tatsächlich noch zu einer Testwelle kommt, heisst das, dass die Kosten der Tests von den Kantonen übernommen werden müssen, und zwar, wie gesagt, nur bis März.
Zusammengefasst möchten wir Sie auffordern, dazu beizutragen, dass wir die Differenzen bereinigen können; eine wurde bereits in der Kommission bereinigt. Hier können wir einen letzten Schritt machen.
Bitte folgen Sie der Mehrheit.