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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2022-12-05

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-05

Wortprotokoll

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr ganzes Leben in ein Sozialwerk einbezahlt, und bei Antritt Ihres Ruhestands werden Ihnen keine Leistungen ausbezahlt. Genau dies erleben Rentnerinnen und Rentner, welche sich dazu entscheiden, ihren Ruhestand in Albanien zu verbringen.

Die Meinung Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ist in dieser Sache klar. Es ist nichts als fair, wenn Menschen, die während des Erwerbslebens in ein Sozialwerk einbezahlt haben, beim wohlverdienten Renteneintritt Anspruch auf Leistungen der Altersvorsorge geltend machen können. Dieser Grundsatz ist eine Selbstverständlichkeit und soll für alle gleichermassen gelten, auch für Rentnerinnen und Rentner, welche sich entscheiden, die Schweiz nach ihrem Renteneintritt zu verlassen und beispielsweise nach Albanien zu gehen.

Um diese Selbstverständlichkeit auch im Ausland zu garantieren, um die jeweiligen Sozialversicherungssysteme mit jenem der Schweiz koordinieren zu können, ist der Abschluss eines zwischenstaatlichen Vertrages notwendig. Deshalb hat die Schweiz mit über fünfzig Staaten zwischenstaatliche Vereinbarungen über die soziale Sicherheit abgeschlossen und bemüht sich derweil um den Abschluss neuer solcher Verträge. Diese zwischenstaatlichen Vereinbarungen treten erst dann in Kraft, wenn die Parlamente der jeweiligen Staaten sie ratifiziert haben.

Konkret koordiniert das vorliegende Abkommen die AHV- und Invaliditätsvorsorge, sodass Angehörige beider Staaten nicht benachteiligt oder diskriminiert werden können. Damit gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten, regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland und vermeidet Doppelbelastungen. Weiter enthält das Abkommen in Artikel 23 Verhinderungen von unrechtmässigem Leistungsbezug und somit eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen.

Die durch das Abkommen verursachten jährlichen Mehrkosten werden sich gemäss Bundesrat auf etwa 2,5 Millionen Franken belaufen, davon gingen 2 Millionen Franken zulasten der Versicherungen und 500[NB]000 Franken zulasten des Bundes. An dieser Stelle gilt es aber festzuhalten, dass die Auszahlung der Renten im Ausland dazu beitragen dürfte, dass sich mehr Rentnerinnen und Rentner dafür entscheiden, die Schweiz zu verlassen. Das wiederum kann, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft geschrieben hat, zu Einsparungen bei den Unterstützungsleistungen wie Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder der Sozialhilfe führen.

In Anbetracht des haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln, welcher aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage - mit Inflation und einer Unsicherheit an den Finanzmärkten - angezeigter denn je ist, gilt es zudem festzuhalten: Für den Bund und die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf, die für die Abwicklung des Abkommens zuständig ist, entsteht kein zusätzlicher Personalbedarf und somit keine zusätzlichen Lohnkosten.

Hinzu kommt, dass viele Rentnerinnen und Rentner, welche nach ihrem Renteneintritt nach Albanien zurückkehren, Bekannte, Freunde oder Familie vor Ort haben. Aufgrund der in der Schweiz gemachten Erfahrungen können die Rentnerinnen und Rentner innerhalb dieses sozialen Netzwerkes einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Landes leisten. Das ist, gerade weil Albanien ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit im Balkan ist, im Interesse der Schweiz und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Kooperation in Migrationsfragen.

Zu guter Letzt gilt es anzumerken, dass mit der Ratifizierung dieses Abkommens unser Sozialversicherungssystem mit allen Balkanstaaten koordiniert wäre, denn seit dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Bosnien-Herzegowina am 1. September 2022 ist Albanien der einzige Balkanstaat, mit dem die Schweiz noch keinen Vertrag über die Koordinierung der sozialen Sicherheit abgeschlossen hat.

Da sich das Abkommen in eine lange Reihe bereits ratifizierter Vereinbarungen einreiht, gab es in der Kommission keine grossen Diskussionen darüber. Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat das Geschäft am 10. November 2022 beraten und mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen, die Genehmigung des Abkommens zu unterstützen.