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Metzler Ruth · Bundesrat · 1999-12-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-13

Wortprotokoll

Die ersten vier Fragen der Motion betreffen Kosovo und sind in der Tat hinfällig. Ich verweise hier noch einmal auf meine Ausführungen, die ich bereits zu Kosovo gemacht habe, insbesondere zum Rückkehrhilfeprogramm.

Zur letzten Frage betreffend den Standard der Betreuung und der Fürsorgeleistungen für Asylsuchende in der Schweiz ist zu sagen, dass im Dezember 1998 eine von Bund und Kantonen paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe, die Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" - Herr Leu hat sie bereits erwähnt -, eingesetzt wurde. Diese Arbeitsgruppe wurde beauftragt, neue Finanzierungsmodelle für ein kostengünstigeres Asylwesen zu erarbeiten. Sie wird zusätzlich - neben den Ansprüchen auf Sozialversicherungsleistungen und den Aspekten des Zuganges von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt bzw. zum Gesundheitswesen - auch den Umfang der an Asylsuchende ausgerichteten Fürsorgeleistungen einer Überprüfung unterziehen. Gemäss den europäischen und nationalen Vergleichen kommt den unterschiedlichen Fürsorgesystemen in den einzelnen europäischen Staaten wesentlich grössere Bedeutung zu als den vergleichsweise geringen Leistungsdifferenzen bei ähnlichen Sozialhilfesystemen.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" wird gegenwärtig auch die im Asylbereich herrschende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüft. Die auf dieser Basis von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge zur Senkung der Kosten im Asylbereich werden mir bis Mitte Januar 2000 in Form eines Schlussberichtes der Arbeitsgruppe unterbreitet werden. Ich kann also heute keine detaillierteren Ausführungen dazu machen.

Seit der Einreichung der Motion am 9. Oktober 1998 hat der Bundesrat die nötigen Schritte eingeleitet, um die gestellten Fragen zu prüfen und - gestützt darauf - die notwendigen Massnahmen zu treffen. Es würde, Frau Hubmann, keine Entlastung meiner Schublade bedeuten, wenn die Motion abgelehnt würde. Die Arbeiten betreffend den Standard für Betreuung und Fürsorgeleistungen sind notwendig und bereits im Gange.

Aus diesen Gründen legt Ihnen der Bundesrat nahe, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.