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Markwalder Christa · Nationalrat · 2022-12-05

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-05

Wortprotokoll

In Block 2 unterstützen wir stets die Anträge der Kommissionsmehrheit, ausser bei Ziffer 1 Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe e zweiter Satzteil, wo wir den Antrag der Minderheit Mahaim unterstützen; ich werde darauf zurückkommen.

Den Antrag der Minderheit Funiciello betreffend zwingend von Tätern zu besuchende Lernprogramme gegen sexualisierte Gewalt lehnen wir ab. Selbstverständlich kann das Gericht nicht nur Strafen, sondern auch Massnahmen, worunter Therapien und Lernprogramme fallen, anordnen. Aus unserer Sicht soll aber auch hier das Gericht den Ermessensspielraum haben, sodass es dann solche Massnahmen verhängen soll, wenn sie sinnvoll und zielführend sind.

Bei Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe e unterstützen wir, wie eingangs erwähnt, den Antrag der Minderheit Mahaim, wonach dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und am geltenden Recht festzuhalten sei. Es geht da um die Frage der Unverjährbarkeit von Sexualdelikten an Kindern unter 12 Jahren. Sie erinnern sich: Die Unverjährbarkeits-Initiative wurde in der Volksabstimmung angenommen und mit Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe e umgesetzt. Die Mehrheit der Kommission will nun die Altersschwelle für eine Unverjährbarkeit von Sexualdelikten an Kindern von 12 auf 16 Jahre anheben.

Es gibt bestimmt einen breiten Konsens in diesem Rat, dass sexuelle Handlungen mit Kindern absolut verwerflich sind und den betroffenen Menschen zum Teil lebenslanges Leiden zufügen. Entsprechend werden diese Handlungen auch scharf sanktioniert. Demgegenüber scheint es der Minderheit Mahaim nicht verhältnismässig, dass sämtliche sexuellen Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren unverjährbar sein sollen. Unverjährbar sind Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen. In Artikel 101 werden nicht nur Vergewaltigung, Nötigung, Schändung von Kindern usw. erfasst, sondern auch sexuelle Handlungen mit Kindern, die nicht eine solche Schwere erreichen. Es kann deshalb aus Sicht der Minderheit Mahaim nicht sein, dass beispielsweise das Delikt, einer Fünfzehnjährigen gegen ihren Willen einen Zungenkuss zu geben, zusammen mit Delikten wie Völkermord und Kriegsverbrechen unverjährbar sein soll. Da ist die Verhältnismässigkeit einfach nicht mehr gegeben.

Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit Mahaim zuzustimmen.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, bei Ziffer 1 Artikel 187 der Kommissionsmehrheit und damit auch dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Es geht hier um [PAGE 2138] sexuelle Handlungen mit Kindern, und das löst Reflexe zur Einführung von Mindeststrafen oder zur Streichung der Geldstrafe aus. Man muss aber immer im Auge behalten, dass hier auch leichte Fälle darunterfallen, wie beispielsweise der vorhin zitierte Zungenkuss mit einer 15-Jährigen. Eine Freiheitsstrafe oder gar eine Mindestgefängnisstrafe von einem Jahr ist in einer solchen Konstellation einfach nicht angemessen.

Für Ziffer 1 Artikel 188, "Sexuelle Handlungen mit Abhängigen", gilt dieselbe Logik. Auch da bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten I (Bregy) und II (Geissbühler) abzulehnen.

Auch bei den weiteren Minderheitsanträgen bitte ich Sie, diese jeweils abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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