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preparatory:AB 311080

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-05

Wortprotokoll

Antrag der Kommission [GZ]

Annahme der Motion

[VS]

Antrag Schwander[GZ]

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung[GZ]

Der Zugang zu Schweizer Gerichten muss durch eine Niederschwelligkeit im Bereich der Gebühren garantiert bleiben. Die Möglichkeit, Gebühren massiv zu erhöhen oder gar Gerichtsgebühren ohne gesetzlich festgelegte Obergrenzen einzuführen, würde den Zugang zum Schweizer Rechtssystem behindern. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso ein Automatismus eingeführt werden sollte, welcher die Gerichtsgebühren zwingend an den ausgewiesenen Streitwert koppelt. Ein solcher Automatismus untergräbt die Kostentransparenz für die Verfahrensbeteiligten und schadet dem inhärenten Zweck eines Gerichtsverfahrens. Die Entscheidung, ein Gerichtsverfahren führen zu wollen, darf nicht massgeblich von der Kostenfolge, welche den Verfahrensbeteiligten auferlegt wird, abhängen. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, einen niederschwelligen, transparenten und effektiven Zugang zu den Gerichten zu garantieren. Zudem führen höhere Gebühren auch tendenziell zu höheren Gerichtskosten, da die Leistungserwartungen der Verfahrensbeteiligten, welche die höheren Gebühren übernehmen müssen, in gleichem Masse steigen werden. Aus diesen Gründen ist die Motion abzulehnen.

[VS]

Proposition de la commission [GZ]

Adopter la motion

[VS]

Proposition Schwander[GZ]

Rejeter la motion

[VS]

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen. Herr Schwander beantragt, die Motion abzulehnen.

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