Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-06
Wortprotokoll
Der Schutz vor Lichtverschmutzung ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Bereits 2013 verfasste er einen Bericht mit dem Titel "Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen"; darin beschäftigte er sich ausführlich mit dem Thema. Aufgrund dieses Berichtes prüfte das UVEK daraufhin auch eine Anpassung der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV). Ebenfalls geprüft wurde, ob der Geltungsbereich der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) auf den Schutz der Menschen vor Lichtemissionen erweitert werden könnte.
Nach seinen Überprüfungen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den negativen Auswirkungen von künstlichem Licht noch nicht ausreichen, um rechtsverbindliche Grenzwerte in einer Verordnung festzulegen. Das heisst aber nicht, dass das Thema nicht aktuell ist - es ist hochaktuell! - sowie behandlungswürdig und behandlungsbedürftig. Tatsächlich sind die Einflüsse von künstlichem Licht auf Tiere und Pflanzen in zahlreichen Fällen nachgewiesen worden. Trotzdem fehlt im Moment einfach noch eine systematische Erforschung der Beeinträchtigung von Arten, Organismengruppen oder Lebensgemeinschaften.
Eine Aussage dazu, bei welchen Beleuchtungssituationen oder -intensitäten mit einer generellen Gefährdung von Tieren und Pflanzen zu rechnen ist, ist im Moment nicht möglich. Tiere reagieren auch sehr unterschiedlich auf Licht: Es gibt Arten, die meiden das Licht, andere werden vom Licht angezogen. Auch Farbe und Intensität des Lichtes werden je nach Art ganz anders wahrgenommen. Unter Umständen müssten also für jede Tiergruppe oder sogar für jede Art eigene Richtwerte ermittelt werden, was natürlich nicht möglich ist.
Auch bei den Auswirkungen auf den Menschen gibt es zwar erste empirische Untersuchungen darüber, ab welchem Ausmass Lichteinwirkungen als belästigend wahrgenommen werden. Doch auch dazu fehlen derzeit aus wissenschaftlicher Sicht abschliessende Aussagen, die eine entsprechende Basis bilden würden, um rechtsverbindliche Grenzwerte festzulegen.
Es geht also nicht um mangelnden Willen oder um das Negieren von möglichen oder tatsächlich vorhandenen Problemen, die von der Belästigung über die Störung bis zur Beeinträchtigung oder Schädigung reichen, sondern es besteht wirklich das Problem, dass solche Grundlagen zurzeit noch fehlen. Ich denke deshalb, man kann jetzt nicht einfach sagen, der Bundesrat mache nichts. Das BAFU ist an Studien zum Thema Lichtemissionen beteiligt und begleitet diese auch. Das BAFU hat zum Beispiel im Januar dieses Jahres einen Bericht veröffentlicht, der aufzeigt, dass es keine Zusatzbeleuchtung braucht an Orten, wo eine Videoüberwachung installiert wird. Wir versuchen, auch eine Sensibilität zu schaffen für die Frage, wo man überhaupt noch Licht oder zusätzliches Licht installieren muss.
Die Vollzugshilfen, die das BAFU im Oktober 2021 veröffentlicht hat, sind zwar unverbindlich, das haben Sie richtig gesagt, Herr Ständerat Fässler. Ich denke aber, letztlich ist es in dieser Situation das, was konkret jetzt am meisten dient. Die Vollzugshilfen sind konkret umsetzbar und helfen den Gemeinden, den Kantonen oder auch den Privaten unmittelbar, indem darin aufgezeigt wird, wie man die vorsorgliche Emissionsbegrenzung wirklich stärken kann. Mit den Vollzugshilfen haben die zuständigen Behörden, die Akteure, ganz konkrete Anleitungen erhalten, welche Massnahmen zur Begrenzung der Lichtverschmutzung ergriffen werden können. Sie wissen jetzt auch besser, worauf sie bereits bei der Planung von Beleuchtungsanlagen achten müssen.
Wie gesagt, und es wurde auch von Ihnen erwähnt, die Empfehlungen der Vollzugshilfen sollen jetzt umgesetzt werden. Es werden praktische Erfahrungen gesammelt. Ich bin wirklich überzeugt: Die Wissenschaft ist am Arbeiten. Sie muss hier Resultate liefern, aufgrund derer dann auch rechtsverbindliche Vorgaben gemacht werden können. Der Bundesrat ist jetzt aber der Ansicht, dass die Erfahrungen mit den neuen Vollzugshilfen abgewartet werden sollen, bevor dann allenfalls eine Verordnungsanpassung gemacht wird. Ihre Kommission kam hier zum gleichen Schluss. Ich glaube, das, was Herr Ständerat Juillard und auch andere von Ihnen erwähnt haben, ist eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass man beim Abwägen auch in Betracht zieht, was das für Personen mit Sehbeschränkungen bedeutet.
Ich bin überzeugt, Sie reden heute nicht zum letzten Mal zu diesem Thema. Es ist ein Thema, das vielleicht in der Wahrnehmung noch nicht überall gleich präsent ist. Ich glaube nicht, dass wir viel schneller vorwärtskommen, wenn Sie jetzt ein Gesetz oder eine Verordnung verlangen. Am Schluss muss festgelegt werden, wofür und in welcher Situation welche Grenzwerte gelten. Die Grundlagen dafür haben wir im Moment nicht. Aber ich kann Ihnen versichern, die Sensibilität dafür ist im UVEK und im BAFU sehr hoch, man will wirklich Grundlagen schaffen können. Aber ich denke, im Moment arbeitet man mit den Vollzugshilfen.
Deshalb bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.