von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2022-12-06
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-06
Wortprotokoll
Am 9. März 2021 reichte Nationalrat Fabien Fivaz die parlamentarische Initiative 21.413, "Anpassungen des Beschäftigungsgrads für Eltern erleichtern", ein. Die Kommission hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 30. Mai 2022 vorberaten. Die Initiative verlangt, dass die Rechtsgrundlagen dahingehend zu ändern seien, dass Angestellte von mittleren und grossen Unternehmen das Recht hätten, ihren Beschäftigungsgrad nach der Geburt oder Adoption eines Kindes angemessen zu reduzieren.
Zur Begründung wird angeführt, dass die Schweiz zu den Ländern zähle, in denen Teilzeitarbeit am weitesten verbreitet sei; 37 Prozent der Schweizer Angestellten würden Teilzeit arbeiten. Damit liege die Schweiz im europäischen Vergleich auf Platz zwei hinter den Niederlanden. Bei genauerer Betrachtung zeige sich jedoch, dass trotz dieser hohen Zahl Teilzeitarbeitender ein deutlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen bestehe: Im Jahr 2020 haben 60 Prozent der Frauen Teilzeit gearbeitet, während es bei den Männern weniger als 20 Prozent waren. Die Schweiz sei damit keine Vorreiterin, denn in anderen Ländern bestünden gesetzliche Rechtsansprüche auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrades. In den Niederlanden, die europaweit Platz eins in Sachen Teilzeitarbeit belegen, gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrades für Angestellte, wenn sie seit mehr als einem Jahr im Unternehmen arbeiten und wenn das Unternehmen mehr als zehn Personen beschäftigt. In Deutschland besteht eine ähnliche Vorschrift für Unternehmen mit mindestens fünfzehn Angestellten. Die Unternehmen in diesen Ländern empfänden diese Vorschriften nicht als problematisch. Sie würden in der Teilzeitarbeit eine Möglichkeit sehen, sich ihre Arbeitskräfte zu erhalten, [PAGE 2190] die kompetent seien und eine höhere Arbeitsmotivation hätten.
Auch in Gesamtarbeitsverträgen bestünden bereits ähnliche Regelungen. Das Bundespersonal könne seit 2013 ebenfalls von einer entsprechenden, genau umschriebenen Regelung profitieren. Die Einführung einer solchen Verpflichtung für die Arbeitgeber sei ein gutes Mittel gegen die bestehende Ungleichheit zwischen Männern und Frauen hinsichtlich Erwerbs- und Betreuungsarbeit.
Die Verwaltung gab der Kommission Angaben zur Nutzung der Arbeitszeitreduktion. Seit 2015 gab es 150 Anträge, wobei zwei Drittel von Müttern stammten und ein Drittel von Vätern. Es sind also eher Mütter, welche von diesem Recht Gebrauch gemacht haben. Darin könne eine Gefahr der Zementierung der Rollenverteilung erblickt werden. So weit die Aussagen der Verwaltung.
Die Befürworter haben darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeberseite bisher nicht freiwillig solche Möglichkeiten angeboten habe. Aus Gleichstellungsgründen müsse in diese Richtung legiferiert werden. Das Anliegen sei ja offen formuliert; die Bedingungen könnten noch im Laufe der weiteren Bearbeitung der Initiative formuliert werden. Insbesondere jüngere Generationen möchten eine andere als die bisher übliche Verteilung der Erwerbsarbeit auf die beiden Elternteile. Anstatt des traditionellen Modells, wonach der Vater weiterhin 100 Prozent arbeitet und die Mutter sich ausschliesslich dem Kind widmet, würden Modelle gewünscht, die auch der Mutter ermöglichen, nach der Geburt teilzeitlich zu arbeiten. Voraussetzung sei, dass auch der Vater dies tun kann. In solchen Modellen werde meist mehr als 100 Prozent gearbeitet.
Die Gegner der Initiative sehen grosse Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Es gebe Firmen, in welchen eine Frau 100 Prozent arbeite und wo die Reduktion der Arbeitszeit negative Auswirkungen hätte. In der Praxis sei das Anliegen nicht bei jeder Firma umsetzbar. Es sei falsch und kontraproduktiv, die Firmen gesetzlich zu verpflichten, eine Arbeitszeitreduktion zu gewähren. Der Eingriff in die Vertragsfreiheit der Sozialpartner wäre gravierend. Die Sozialpartnerschaft solle nicht ausgehöhlt werden, indem der Staat in die Vertragsfreiheit eingreife. Auch wäre es ungerecht, nur einen Teil der Firmen mit solchen Vorschriften zu erfassen und die übrigen nicht. Solche Ungleichbehandlungen könnten zu Problemen führen. Auch könne Teilzeitarbeit während längerer Zeit zu Schwierigkeiten führen, wenn später wieder eine Vollzeitstelle gesucht werde. Die liberalen Arbeitsbedingungen seien ein wichtiger Erfolgsfaktor unserer Wirtschaft und Garant für nahezu Vollbeschäftigung in der Schweiz.
Die Kommissionsmehrheit beantragt - der Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung -, der Initiative keine Folge zu geben.