Funiciello Tamara · Nationalrat · 2022-12-06
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-06
Wortprotokoll
Es geht hier um die Schliessung einer Lücke im Gesetz. Bei Massenentlassungen bei Arbeitgebern mit mehr als 250 Angestellten schreibt das Gesetz nämlich vor, dass ein Sozialplan ausgearbeitet werden muss. Es handelt sich rechtlich gesehen um eine Erfolgspflicht. Es braucht also ein Resultat. Wenn die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer scheitern, kommt ein Schiedsgericht zum Zug. Die Kosten für diese Verhandlungen obliegen aber den Parteien. Sprich, das Gesetz zwingt die Parteien zu einer Einigung, wälzt die Kosten der Verhandlungen aber gleichzeitig wieder ab.
Dabei wird unserer Meinung nach dem Umstand zu wenig Rechnung getragen, dass der finanziell schwächere Part aus finanziellen Gründen gezwungen sein könnte, Konditionen im Sozialplan zuzustimmen, die alles andere als vorteilhaft sind. Da Arbeitgeber mit mehr als 250 Angestellten eher am längeren Hebel sitzen - das kann man sich ja vorstellen -, ist klar, auf welche Seite die Verhandlungen kippen könnten. Diesen Umstand gilt es zu entschärfen, indem Bund und Kantone die Kosten für die Schiedsgerichtsverhandlungen übernehmen und so das Recht auf Zugang zum Recht garantieren und stärken.