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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-03-10

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Mit dieser Initiative will die Initiantin Artikel 329a Absatz 1 des Obligationenrechtes ändern und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem vollendeten 50. Altersjahr einen gesetzlichen Ferienanspruch von mindestens fünf Wochen pro Jahr gewähren.

Die Kommissionsmehrheit unterstützt dieses Anliegen, denn sie stellt fest, dass in der Praxis die fünfte Ferienwoche ab dem 50. Altersjahr heute bereits weit verbreitet ist. So stellen wir folgende Entwicklung fest: Von den 15 vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärten GAV sehen deren 14 ausdrücklich mindestens fünf Ferienwochen, zum Teil sogar mehr, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre vor. Der einzige vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärte GAV ohne diese Regelung betrifft das Gastgewerbe; dennoch sieht dieser grundsätzlich ebenfalls fünf Wochen vor, wobei schriftlich vier Wochen Ferien vereinbart werden können, wenn gleichzeitig die wöchentliche Arbeitszeit auf 41 statt 42 Stunden reduziert wird.

Wichtiger sind die Regelungen, die Arbeitnehmende betreffen, die anderen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt sind. Auch dort stellen wir fest, dass von den 101 GAV mit mindestens 1500 unterstellten Arbeitnehmenden 97 mindestens fünf Wochen gewähren. Auch aufgrund der unveröffentlichten Untersuchungen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2000 wissen wir, dass die durchschnittliche Feriendauer der Vollbeschäftigten ab dem 50. Altersjahr deutlich mehr als fünf Wochen beträgt respektive 28 Tage auf eine Fünftagewoche berechnet - Grund genug eigentlich, diese fünfte Woche nun gesetzlich zu verankern.

Nun kann man sich selbstverständlich fragen, wie das auch Herr Laubacher getan hat, ob angesichts dieser Fakten eine gesetzliche Regelung notwendig sei. Diese Frage wurde in unserer Kommission intensiv diskutiert. Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass diese Parlamentarische Initiative einem Ausbau von Sozialleistungen gleichkommt. Auch begründet diese Kommissionsminderheit ihren Antrag, keine Folge zu geben, mit der Überlegung - das haben wir soeben gehört -, ältere Arbeitnehmende könnten dadurch auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden; Arbeitgeber würden jüngere Arbeitskräfte mit einem tieferen Ferienanspruch respektive mit einem Anspruch auf vier Wochen bevorzugen, denn nach geltendem Recht beträgt der jährliche Ferienanspruch nach dem vollendeten 20. Lebensjahr ohne weitere Abstufung mindestens vier Wochen - dieser ist gesetzlich geregelt.

Die Gründe für eine Zustimmung zu dieser Initiative sind folgende:

1. Nach wie vor sind 10 Prozent der Vollbeschäftigten über 50 Jahre ohne Anspruch auf eine fünfte Ferienwoche. Es sind vorwiegend Frauen und wenig qualifizierte Arbeitnehmende. Sie arbeiten in Betrieben und Bereichen ohne Gesamtarbeitsverträge.

2. Gerade diese Erwerbstätigkeit, die weniger Qualifikationen erfordert, bedeutet für die Arbeitnehmenden repetitive, monotone Arbeit. Es ist Arbeit, die oft viel Energie beansprucht und daher auch langfristig die Lebensqualität beeinträchtigt.

3. Die Gewährung der fünften Ferienwoche würde für diese Arbeitnehmer nachweisbar zu weniger gesundheitsbedingten Abwesenheiten führen und würde zugleich eine höhere Produktivität am Arbeitsplatz ermöglichen.

4. Es ist festzustellen, dass die Arbeitgeber angesichts der demographischen Entwicklung in unserem Land nicht beliebig auf jüngere Erwerbstätige zurückgreifen können. Vielmehr wird die Wirtschaft in den kommenden Jahren auf die 50-Jährigen bis 65-Jährigen angewiesen sein oder, wie unlängst ein Professor mitgeteilt hat, sogar auf die 75-Jährigen.

Die Argumentation der Kommissionsminderheit trägt dem Faktor Demographie überhaupt keine Rechnung. Daher kommt auch der Trugschluss, man könne diese Erwerbstätigen beliebig durch jüngere ersetzen.

Die Kommissionsmehrheit ist daher der festen Überzeugung, dass eine Regelung des Mindestanspruches auf fünf Wochen für Erwerbstätige über 50 Jahre gesetzlich geregelt werden muss. Es betrifft vor allem Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die oft mit Stress verbunden ist. Das Seco hat unlängst festgestellt, dass Stress massive Kosten verursacht. Wir dürfen die Folgen von Stress bei älteren Mitarbeitenden nicht verkennen; sie sind, wie vom Seco errechnet, auf 4,2 Milliarden Franken beziffert worden.

Gesundheitliche, physische und psychische Probleme beeinträchtigen, das ist ganz klar, die gefragten kognitiven und sozialen Fähigkeiten. Den neuen Risiken der Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft müssen wir deshalb begegnen lernen. Wir sind deshalb auch der Ansicht, dass wir den höheren Anforderungen der Wirtschaftswelt, die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von jedem Einzelnen abverlangt, gerechter werden, wenn wir diese fünfte Woche gesetzlich verankern.

Indem Sie der Kommissionsmehrheit folgen, erlauben Sie diesen 10 Prozent der Erwerbstätigen über 50 Jahren - es sind primär Frauen und weniger qualifizierte Leute -, von jener Regelung zu profitieren, die für Sie, geschätzte Nationalräte und Nationalrätinnen, längst eine Selbstverständlichkeit ist. Beurteilen Sie selber doch einmal, wie die Wirkung Ihrer persönlichen fünften Ferienwoche auf Ihre Lebensqualität und Ihre Arbeitsmotivation ist. Sie wissen sehr wohl, dass diese fünfte Woche eine ersehnte Erholung bringt. Es wäre nicht einsichtig, weshalb ein Recht, welches Sie für sich beanspruchen, anderen nicht zugestanden würde.

Daher beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit mit 13 zu 12 Stimmen, dieser Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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