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AB 311730

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-08

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, Kern der vorliegenden parlamentarischen Initiative ist der neue Artikel 7a. Die Regulierung der Wölfe wird dabei analog der Regulierung von Steinböcken gehandhabt. Es geht um die Bestandesregulierung. Dabei werden neben Zeiten, in denen reguliert werden darf, auch Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, um überhaupt ein Tier erlegen zu dürfen. Es geht um Lebensraum und Artenschutz, drohenden Schaden oder Gefährdung und den Erhalt angemessener regionaler Wildbestände.

Verschiedene Minderheiten beantragen Verschärfungen. So will die Minderheit I (Jauslin) in Absatz 2 festschreiben, dass der regionale Bestand nicht gefährdet werden darf. Diese Einschränkung erscheint insofern sachfremd, als es darum geht, in Situationen, die mit den entsprechend definierten Voraussetzungen korrespondieren, regulieren zu können. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das regionale Argument keine Rolle mehr spielen.

Die Minderheit III (Flach) will die Voraussetzung, wonach eine Regulierung auch dann erfolgen kann, wenn der regionale Wildbestand gefährdet ist, streichen. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt diese Streichung grossmehrheitlich nicht.

Die Minderheit II (Clivaz Christophe) will zusätzlich noch die Voraussetzung des drohenden Schadens gemäss Absatz 2 Litera b als "grossen Schaden" statuieren. Das scheint deshalb nicht sinnvoll, weil auch der Begriff "grosser Schaden" interpretationsbedürftig ist. Der Schadensbegriff ist gesamthaft auf Verordnungsstufe zu definieren.

Die Minderheit IV (Flach) sieht für Artikel 7a Absatz 3 vor, die Finanzhilfen des Bundes für die Aufsicht und Durchführung der Massnahmen zum Umgang mit Steinböcken und Wölfen auf Wölfe zu beschränken. Auch hier erschliesst sich der Mehrwert einer Differenz zum Ständerat nicht. Wenn spezifische andere Finanzhilfen für Steinböcke in Anspruch genommen werden können, so reduziert sich selbstverständlich der gestützt auf diese Regelung angemeldete Anspruch, zumal die Finanzhilfen nur auf der Grundlage von Programmvereinbarungen erfolgen.

Die Minderheit V (Jauslin) wiederum vereinigt die Minderheitsanträge I bis IV zu einem eigenen Konzept. Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion gibt allerdings dem Konzept des Ständerates aus den vorgenannten Gründen den Vorrang.

Weitere Minderheitsanträge betreffen die Artikel 11 und 11a der Vorlage. In Artikel 11 geht es um Schutzgebiete und in Absatz 6 um Finanzhilfen des Bundes an die Kantone. Die Minderheit Rüegger will Finanzhilfen, welche über die Aufsicht hinausgehen, ausschliessen. Ebenfalls nicht mittragen will die Minderheit Rüegger in Artikel 11a die Bezeichnung von überregionalen Wildkorridoren. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt demgegenüber die von der UREK-N vorgenommenen Ergänzungen.

Artikel 12 betrifft die Verhütung von Wildschaden und die Gefährdung von Menschen. Wölfe eines Rudels dürfen demnach auch in der Schonzeit reguliert werden, wenn das Rudel Schäden insbesondere an Nutztieren der Rinder- und Pferdegattung anrichtet. Die Minderheit Rüegger will dies auf Schafe und Ziegen ausgedehnt wissen. Dies können wir verstehen und haben auch entsprechend Verständnis für diesen Antrag. Allerdings scheint uns diese Ergänzung aufgrund der Formulierung des Ständerates, wonach es eben "insbesondere" um die genannten Gattungen geht, nicht nötig zu sein. Aber das Anliegen ist durchaus erkannt.

Dem Minderheitsantrag Rüegger bezüglich der vom BAFU verlangten Reaktionsfrist stehen wir ablehnend gegenüber. Diese Spezifizierung auf Gesetzesstufe erscheint uns als nicht nötig.

Schliesslich will eine weitere Minderheit Rüegger in Artikel 12 Absatz 7 die Kompetenz sowohl für die Anforderungen an die Zumutbarkeit als auch für die Durchführbarkeit von Herdenschutzmassnahmen den Kantonen übertragen. Die FDP-Liberale Fraktion folgt demgegenüber der Kommissionsmehrheit, welche die Kantone zwar hinsichtlich Durchführbarkeit in die Pflicht nimmt, die Festlegung der Grundsätze und[NB]der[NB]Anforderungen an die Zumutbarkeit aber beim Bund belässt.

Schliesslich noch zu den Einzelanträgen: Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Einzelantrag de Montmollin, und zwar darum, weil es sich nicht um eine Ausdehnung, sondern um eine Präzisierung handelt. Es muss nämlich eine Abschussbewilligung vorliegen. Zu weit geht uns demgegenüber der Einzelantrag Hess Lorenz.

Die FDP-Liberale Fraktion wird in Block 1 aus den genannten Gründen die Minderheitsanträge grossmehrheitlich ablehnen und demgemäss der Mehrheit folgen.

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