Egger Mike · Nationalrat · 2022-12-08
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-08
Wortprotokoll
Speziell möchte ich meinen Lehrmeister, Felix Venzin, begrüssen, der heute unter den Gästen auf der Tribüne weilt.
Ich spreche zu unseren Minderheiten bei Artikel 14 Absatz 1, Absatz 4 und Absatz 4bis sowie zu unserer Minderheit bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe i.
Erlauben Sie mir aber zuerst ein paar einleitende Worte zu dieser wichtigen Vorlage, welche schon längst hätte verabschiedet werden müssen. Anstatt die Landwirtschaft mit dem Problem Wolf alleine im Regen stehen zu lassen, wäre eine rasche Lösung angezeigt gewesen. Die Angriffe auf gealpte Nutztiere durch Wölfe haben eine neue Dimension [PAGE 2219] angenommen. Nicht nur Schafe und Lämmer fallen den Wölfen zum Opfer, sondern auch ausgewachsene Mutterkühe. Bereits letztes Jahr gab es in den gealpten Herden zahlreiche Wolfsopfer. Sie mussten zum Teil rascher ins Tal zurückgeführt werden als ursprünglich geplant. Auch gibt es immer mehr Begegnungen zwischen Wolf und Mensch, wobei man nur von Glück reden kann, dass nichts passiert ist.
Die rasch wachsende Wolfspopulation in der Schweiz bringt immer mehr Probleme mit sich. So fielen letztes Jahr neben zahlreichen Lämmern, Ziegen und Schafen im Waadtland sechs Kälber und im Safiental zwei Rinder den Raubtieren zum Opfer. Nach den Angriffen entschieden damals die Verantwortlichen im Wallis und im Bündnerland, die Tiere ins Tal zurückzubringen, weil sie ihre Sicherheit nicht mehr gewährleisten konnten. Die Zunahme der Zahl der Wölfe ist für die Alpwirtschaft eine grosse Herausforderung. Trotz aufwendiger Schutzmassnahmen kommt es auch bei geschützten Herden immer wieder zu Angriffen. Das zeigt eines: Es braucht andere Lösungen, der Wolfsbestand muss reguliert werden können. Darum ist die heutige Vorlage extrem wichtig. Es zeigt sich also: Die Schutzmassnahmen ohne Regulierung durch Abschüsse verfehlen ihre Wirkung.
Aus diesem Grund bringt es aus unserer Sicht wenig, bei Artikel 14 Absatz 1, Absatz 4 und Absatz 4bis einfach die Kommunikationsmassnahmen gegenüber der Bevölkerung zu verstärken. Die aktuelle Debatte rund um den Wolf zeigt eines: Die Bevölkerung ist sehr gut informiert, und es braucht kein staatlich subventioniertes Wolfsmarketing. Auch die in Absatz 4 geplante Unterstützung von Forschungs-, Dokumentations- und Beratungsstellen ist kaum zielführend, um weitere Risse zu verhindern. Mit diesem Zusatz möchte man nichts anderes, als irgendwelchen Forschungsstätten, Tier- und Umweltschutzverbänden zusätzliche Aufträge, Kompetenzen und finanzielle Mittel zu geben, um den Älplern dann am Schluss im Rahmen eines Wolfsmanagements vorzuschreiben, welche Alpen sie noch bestossen können und welche nicht.
Ich komme nun zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe i bezüglich der fachgerechten Nachsuche, deren Unterlassung nach diesem Gesetz neu mit bis zu 20[NB]000 Franken bestraft werden kann. Ich kenne sehr viele Jäger in diesem Land, und ich weiss, mit welcher Passion sie dieser anspruchsvollen Aufgabe nachgehen. Auch die Nachsuche wird von diesen bereits heute professionell durchgeführt. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass wir bereits heute eine gesetzliche Pflicht dazu haben. Ausserdem hat die Nachsuche von verletztem Wild eine sehr grosse ethische Bedeutung. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob das Wild durch den Verkehr verletzt oder auf der Jagd angeschossen wurde. Es ist oberste Pflicht des Verursachers, das verletzte Tier so schnell wie möglich von seinen Qualen zu befreien. Nun mit einem Gesetz eine Strafe von bis zu 20[NB]000 Franken einzuführen, ist ein klares Misstrauensvotum gegenüber den Jägern in der Schweiz, welches wir als eine liberale Partei ganz klar ablehnen. An dieser Stelle möchte ich es nicht unterlassen, den Jägerinnen und Jägern in der Schweiz für ihre Arbeit zu danken.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, unsere Minderheiten zu unterstützen.