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Egger Kurt · Nationalrat · 2022-12-08

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2022-12-08

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird alle Minderheitsanträge in diesem Block 2 ablehnen. Es geht in diesem Block vor allem auch um das Monitoring, um Dokumentation, Forschung und Information. Das ist sehr wichtig. Wir müssen die Lebensweise und auch den Schutz des Wolfes noch besser verstehen, und wir müssen die Bevölkerung darüber informieren. So können wir die optimalen Massnahmen treffen, damit ein Miteinander möglich ist. Somit kann auch der Wolf leben und seine Waldpflegefunktion wahrnehmen, und somit kann auch die Berglandwirtschaft existieren.

In Artikel 13 Absatz 4 will die Minderheit Rüegger eine vollumfängliche Entschädigung durch das Departement verankern. Ich denke, wir haben das in der Kommission eingehend besprochen, und dort ist uns auch versichert worden, dass das bereits heute weitgehend der Fall ist, indem sich der Bund bei Schäden durch den Wolf mit 80 Prozent an der Schadensvergütung beteiligt. Es geht hier um Schadensvergütung, es geht um Risse, und die Herdenschutzmassnahmen sind an einem anderen Ort geregelt.

Die Minderheit I (Graber) bei Artikel 14 Absatz 1 will keine Informationen über den Schutz von wildlebenden Tieren. Wir lehnen den Antrag dieser Minderheit klar ab. Es muss nicht nur über die Lebensweise, sondern auch über den Schutz mehr informiert werden.

Die beiden weiteren Minderheitsanträge Graber - Minderheitsantrag II zu Absatz 4 und Minderheitsantrag I zu Absatz 4bis - gehen in eine ähnliche Richtung. Man will die Forschung und Beratung unterbinden. Für das Zusammenleben zwischen uns und dem Wolf sind diese Informationen aber wichtig. Der Wolf darf nicht nur als Gegner betrachtet werden. In den Medien sollen nicht nur über Risse und Schäden Berichte erscheinen, sondern es muss auch über die Rolle des Wolfes im Ökosystem berichtet werden. Das ist ein Teil der Versachlichung der Diskussion. Es braucht auch eine gesetzliche Grundlage für Verträge mit Organisationen, welche in der Beratung und in der Forschung involviert sind.

In Artikel 18 Absatz 1 will die Minderheit Page die unterlassene Nachsuche nicht unter Strafe stellen. Aber weil wir in Artikel 8 die Nachsuche bereits gesetzlich verlangen, macht es auch Sinn, eine entsprechende Sanktion zu definieren. Wenn der Jäger oder die Jägerin bei der Ausübung der Jagd ein Wildtier verletzt hat oder dies nicht klar beurteilen kann und die Nachsuche unterlässt, so ist das ein neuer Tatbestand, der mit Busse bestraft werden können soll.

Zur letzten Minderheit zum Inkrafttreten: Es ist tatsächlich im Moment etwas im Trend, dass man ein rückwirkendes Inkrafttreten verankern will, hier auf den 1. Januar 2023; es soll automatisch oder durch den Bundesrat erfolgen. Diese Bestimmung ist unnötig, wenn sich National- und Ständerat auf eine gute Revision einigen und der Ständerat die vorhin im Block 1 beschlossenen Änderungen allenfalls noch etwas korrigieren kann. Hinzu kommt, dass sehr viele Gesetzestexte eine Präzisierung in der Verordnung benötigen. Daher ist es gar nicht sinnvoll, dieses Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen. Es ist tatsächlich so, dass man in diesen zwei Jahren nicht nichts gemacht hat. Man ändert praktisch jährlich die Jagdverordnung aufgrund der Erfahrungen im jeweiligen Jahr. Es geht tatsächlich etwas. Wir haben auch Budgets gesprochen für mehr Herdenschutzmassnahmen. Daher können wir das Inkrafttreten tatsächlich dem Bundesrat überlassen.

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