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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-12

Wortprotokoll

Wir sind sehr dankbar, dass diese Motion eingereicht worden ist und auch so breite Unterstützung geniesst - zu diesem Schluss kommt man zumindest, wenn man die Unterschriftenzahl anschaut. Ich denke, es ist eine wichtige Motion, die, wie das Frau Ständerätin Herzog gesagt hat, eben über den Rettungsschirm, über das befristete Bundesgesetz hinausschaut.

Sie haben diesen Rettungsschirm in der Herbstsession verabschiedet. Er ist eben bis Ende 2026 befristet, und der Bundesrat hat immer klar gesagt, dass der Rettungsschirm durch dauerhafte gesetzliche Massnahmen abgelöst werden soll. Wir sind bereits jetzt daran, Massnahmen zu treffen, um die Strombranche widerstandsfähiger zu machen. Dazu gehören auf der einen Seite Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie z. B. die Stromproduktion jederzeit aufrechterhalten werden können, dass also das sogenannte Business Continuity Management wirklich auch sichergestellt ist.

Weiter sind wir an der Vorbereitung eines Gesetzes zur Aufsicht und Transparenz beim Grosshandel mit Strom und Gas sowie von Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen. Genau hier setzt die Motion an. Sie fordert vom Bundesrat rechtliche Massnahmen, damit der Rettungsschirm abgelöst werden kann und der Bund in Zukunft nicht mehr einspringen muss.

Nun, die aktuelle angespannte Situation an den europäischen Energiemärkten zeigt, dass eine verstärkte Transparenz und Aufsicht über den Energiegrosshandel dringend notwendig ist. Deshalb wird der Bundesrat noch in diesem Dezember, also sehr bald, einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung schicken. Mit der Vorlage werden Insiderhandel und Marktmanipulation im Energiegrosshandel verboten. Insiderinformationen müssen von den Marktteilnehmern veröffentlicht werden. Die Aufsicht über den Energiegrosshandelsmarkt wird der Elcom übertragen. Die Elcom soll die vollständigen Energiehandelsdaten der Strom- und Gashandelstransaktionen erhalten. Damit kann sie die Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der jeweiligen Unternehmen an der Börse besser einschätzen und bewerten. Die Elcom erhält dadurch eine wertvolle Gesamtsicht, die dann auch als Frühwarnsystem genutzt werden kann. Das dient wiederum der Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Über die heute nicht oder nur ungenügend vorhandene Transparenz haben sich auch einige von Ihnen sehr gewundert. Entsprechende Massnahmen werden wir jetzt einführen; was wir bereits mit dem Rettungsschirm eingeführt haben, soll in einem ordentlichen Gesetz seinen Niederschlag finden.

Die Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Energieunternehmen werden ebenfalls ein wichtiges Kapitel sein. Sie sind jetzt in Arbeit. Wir sehen vor, dass die Gesetzesvorlage damit ergänzt werden soll.

Wir haben es jetzt alle gesehen oder bestätigt erhalten: Die Energiebranche ist zentral für die Wirtschaft, für die Gesellschaft. Der Staat soll nicht mehr per Notrecht einspringen müssen, wenn ein systemkritisches Stromunternehmen auszufallen droht. Der Bundesrat setzt deshalb alles daran, die Stabilität des Schweizer Strommarkts zu verbessern und dafür auch die ordentlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Mit diesen Massnahmen stärken wir die Versorgungssicherheit in der Schweiz, und wir wappnen uns auch für kommende Stresssituationen. Diese sehen dann vielleicht wieder anders aus als die jetzigen. Aber die Fragen können die gleichen sein, nämlich in Bezug auf die Transparenz, auf die Aufsicht, auf die Kontrollmöglichkeiten und damit eben auch auf ein mögliches Frühwarnsystem. Das sind die Massnahmen, die wir Ihnen demnächst unterbreiten werden.

In diesem Sinne können wir selbstverständlich auch diese Motion gerne entgegennehmen, sie geht genau in diese Richtung. Wir danken nicht nur heute für Ihre Unterstützung, sondern werden es auch dann noch tun, wenn das Gesetz kommt.

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