Reichmuth Othmar · Ständerat · 2022-12-12
Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat das Gesetz letzte Woche beraten und ist dankenswerterweise dem Konzept des Ständerates in grossen Zügen gefolgt. Er hat, was zu erwarten war, einige zusätzliche Aspekte ins Gesetz aufgenommen, die es jetzt zu beraten gilt.
Ihre Kommission hat das Gesetz heute Nachmittag vorberaten. Ich beschreibe kurz die Aspekte, die seitens des Nationalrates neu hinzugekommen sind: Bei Artikel 3 sieht der Nationalrat eine breitere Umschreibung der Jagdplanung vor. Artikel 8 soll von aktuell "Abschuss kranker und verletzter Tiere" in "Wildtierschutz" umbenannt werden. Darin werden das Vorgehen bei verletzten Tieren, die Regelung der Nachsuche und der Bau fachgerechter Zäune bei Wildtierkorridoren geregelt. Bei Artikel 11 verlangt der Nationalrat eine Ausweitung der Finanzhilfen zur Arten- und Lebensraumförderung in Reservaten. Ausserdem hat der Nationalrat einen neuen Artikel 11a bezüglich überregionaler Wildtierkorridore eingefügt. Dabei geht es um die Bezeichnung der räumlichen und funktionalen Sicherung sowie um die Bundesbeteiligung, welche im Rahmen von Programmvereinbarungen erfolgen soll.
Im Weiteren will der Nationalrat in Artikel 12 Absatz 7 die Kompetenz bezüglich Herdenschutz anders regeln als der Ständerat. Artikel 14 nimmt den Bund in eine umfassende Informations- und Dokumentationspflicht im Zusammenhang mit der Lebensweise wildlebender Tiere, insbesondere Grossraubtiere. In Artikel 18 wird die unsachgemässe Nachsuche unter Strafe gestellt. Es soll noch eine Änderung bei Artikel 27 des Waldgesetzes geben, diese steht im Zusammenhang mit Artikel 3.
Das waren meine kurzen Ausführungen zu den einzelnen Änderungen, die der Nationalrat zusätzlich ergänzt hat. Wir haben in der vorberatenden Kommission bei drei Artikeln eine Differenz geschaffen; ich werde mich in der Detailberatung nur noch zu diesen drei Differenzen äussern.