Lexipedia

Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-03-11

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-11

Wortprotokoll

Ich spreche zu beiden Standesinitiativen, zur Standesinitiative Jura und zur Standesinitiative Tessin, die denselben Titel, aber nicht ganz denselben Inhalt haben.

Am 15. Januar 2001 bzw. am 5. Februar 2001 reichten die Kantone Jura und Tessin je eine Standesinitiative mit dem Titel "Abschaffung der 'Erbenbussen'" ein. Der Kanton Jura verlangt in seiner Standesinitiative die Abschaffung der Haftung der Erben für Bussen, die dem Erblasser wegen Steuerhinterziehung auferlegt wurden. Nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer haften Erben solidarisch für solche Bussen, auch ohne eigenes Verschulden. Dies geht den Initianten zu weit und wurde am 29. August 1997 auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Eine Busse basiere auf dem Verschulden des Verurteilten und könne genauso wenig vererbt werden wie eine Gefängnisstrafe, erklärte er. Die Standesinitiative Jura verlangt daher, Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sei zu streichen. Als Folge davon wäre Artikel 57 Absatz 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes anzupassen.

Ihre Kommission schloss sich dem Anliegen der Standesinitiative Jura nach kurzer Diskussion an und beantragt Ihnen einstimmig Folgegeben. Wenn Sie der Standesinitiative Jura Folge geben, schliessen Sie sich dem Beschluss an, den der Ständerat vor einem Jahr gefällt hat.

Anders präsentiert sich die Situation bei der Standesinitiative Tessin. Diese verlangt - zusätzlich zur Forderung des Kantons Jura - eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, mit dem Ziel, dass jene Kantone, die dies wollen, zugunsten von Erben, die beim Erbgang alle Einkommens- und Vermögenswerte des Erblassers oder der Erblasserin deklarieren, auf die Nachsteuer verzichten können.

Es geht also darum, dass Kantone nicht nur auf die Busse für Erben und Erbinnen von Steuerhinterziehern verzichten müssen, sondern auch auf die Nachsteuer verzichten können.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen aus folgenden Gründen, der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben:

1. Nachsteuern sind keine Strafe, sondern ein rechtmässiger Anspruch des Staates.

2. Die Initiative verstösst in fundamentaler Art und Weise gegen die Steuergerechtigkeit. Erben von Erblassern, die ihre Einkommens- und Vermögenslage immer schön deklariert haben, werden gegenüber Erben von Steuerhinterziehern klar benachteiligt.

3. Die Initiative steht in Widerspruch zur Steuerharmonisierung. Sie überlässt es jedem einzelnen Kanton, ob er diese Neuerung einführen will oder nicht.

4. Die Frage der Steueramnestie ist nicht am Beispiel der Erben zu lösen, sondern allenfalls wieder einmal generell anzuschauen.

Die Kommissionsminderheit machte geltend, dass sich die Anwendung dieser Art von Amnestie für Erben im Kanton Tessin als effizientes Mittel erwiesen habe. Die Amnestie sei ein probates Mittel einer modernen Steuerpolitik, um verdecktes Kapital wieder in den ordentlichen Finanzkreislauf einzuspeisen. Es sollte mindestens jenen Kantonen zugestanden werden, die dies auch wollten.

Mit 16 zu 5 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben. Sie würden sich damit ebenfalls dem Entscheid anschliessen, den der Ständerat vor einem Jahr getroffen hat.