Lexipedia

AB 312048

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12

Wortprotokoll

Art. 229 [GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Abs. 1 0[GZ]

Neue Tatsachen und Beweismittel werden berücksichtigt bis zum Ende der Verhandlung, an welcher die Hauptverhandlung eröffnet wird.

Abs. 1, 2[GZ]

Festhalten

[VS]

Antrag Flach[GZ]

Abs. 1 0, 1, 2[GZ]

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Schriftliche Begründung[GZ]

Der Vorschlag der Kommission will das geltende Novenrecht radikal ändern. Dafür besteht kein Anlass. Das wäre umgekehrt kontraproduktiv, weil es die Verfahren verlängern und verzögern würde. Nach geltendem Recht können sich die Parteien im Zivilverfahren grundsätzlich zweimal frei äussern und Tatsachen vortragen und Beweismittel nennen. Danach sind neue Tatsachen und Beweismittel nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Damit besteht ein Gleichgewicht zwischen Prozessbeschleunigung und Prozessökonomie einerseits und der Suche nach der materiellen Wahrheit und Vollständigkeit andererseits. Daran besteht nur punktueller Anpassungsbedarf: Zu Recht hat der Ständerat in Absatz 2 eine kleine Anpassung vorgenommen. Damit wird eine derzeit bestehende Unsicherheit aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts beseitigt und pragmatisch gelöst. Für eine grundlegende Anpassung des Novenrechts gemäss Vorschlag der Kommission besteht kein Anlass, und sie macht auch wenig Sinn. Wenn neue Tatsachen bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung zulässig sind, wird das die Verfahren verzögern und verlängern: Jede Partei wird die Tatsachen und Beweismittel möglichst spät nennen, und das Gericht und die Gegenpartei werden auch darauf reagieren müssen und können. Das führt zu einer Verzögerung und Verlängerung der Verfahren, ohne dass dabei bessere oder gerechtere Entscheide resultieren. Sogar anschliessend sollen noch Noven zulässig sein, und zwar noch bis zur nächsten Verhandlung, wobei nicht einmal immer klar ist, wann das sein wird. Dieser Vorschlag wurde vom Ständerat zu Recht zugunsten einer einzigen punktuellen Anpassung in Absatz 2 verworfen.

[VS]

Art. 229 [GZ]

Proposition de la commission [GZ]

Al. 1 0[GZ]

Les faits et moyens de preuve nouveaux sont admis jusqu'à la fin de l'audience d'ouverture des débats principaux.

Al. 1, 2[GZ]

Maintenir

[VS]

Proposition Flach[GZ]

Al. 1 0, 1, 2[GZ]

Adhérer à la décision du Conseil des Etats [PAGE 2261]

AB 312048 | Lexipedia | Lexipedia