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Ettlin Erich · Ständerat · 2022-12-12

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12

Wortprotokoll

Hier drehte sich die Diskussion eigentlich rund um die Motion Hegglin Peter 20.4482, "Vermeidung von kontaktlosen Guthaben. Geringe Altersguthaben vereinfacht auszahlen lassen". Die Motion Hegglin Peter verlangte, dass alle Altersguthaben unter 5000 Franken jederzeit bezogen werden können. Es geht um die Austrittsleistungen in der Vorsorgeeinrichtung. Es gibt ja bestimmte Bedingungen, unter denen man das Kapital beziehen, also eine Barauszahlung verlangen kann. Eine Bedingung ist, dass das Kapital eine gewisse Höhe nicht überschreitet. Kollege Hegglin wollte, dass man die maximale Höhe bei 5000 Franken festlegt. Er hat gesagt, viele Vorsorgegelder würden gar nicht zurückgefordert und blieben irgendwo liegen. Deshalb soll die Barauszahlung der Austrittsleistung erleichtert werden, damit man diese Kleinbeträge beziehen kann.

Es gab dann eine Diskussion um den Betrag. Man befand, dass der Betrag von 5000 Franken doch etwas hoch sei, auch hinsichtlich der neuen Vorlage, die wir jetzt beraten haben und bei welcher wir tiefere Schwellenwerte eingesetzt haben. Bei tieferen Schwellenwerten ergeben sich schneller kleinere Vorsorgebeträge, die bezogen werden könnten. Das will man nicht. Man will eigentlich, dass die Gelder in der Vorsorge auch der Vorsorge dienen und im Idealfall dann als Renten bezogen werden. Es stünde auch im Widerspruch zur Verbesserung der Vorsorge bei kleinen Einkommen.

Ihre Kommission hat dann auch von der Verwaltung mitbekommen, dass die Gelder ja nicht per se verloren sind. Man hat - und das ist interessant zu wissen - bis zum hundertsten Altersjahr die Möglichkeit, noch nicht bezogene Gelder zu melden. Das sollte für die meisten Menschen möglich sein. Die Anzahl derjenigen, die über hundert sind, ist heute noch nicht besonders hoch.

Aber aufgrund dieser Diskussionen hat man entschieden, dass man das Anliegen der Motion zwar aufnimmt, aber nicht 5000 Franken als Grenze nimmt, sondern 2000 Franken. So ist es im Antrag der Kommission zu Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c BGSA formuliert.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diese Bestimmung so zu übernehmen.