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preparatory:AB 312175

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-12

Wortprotokoll

Geschätzter Kollege Kuprecht, nachdem Sie jetzt doch einige Verwirrung gestiftet oder zu stiften versucht haben, braucht es doch noch ein paar Worte zur Korrektur. Ich beginne zunächst einmal mit dem Charakter dieser ausserordentlichen Teuerungszulage.

Sie verändern mit dem Vorstoss, wie wir ihn bereits in der letzten Session angenommen haben - wie der Kommissionssprecher richtigerweise angemerkt hat -, oder mit der Motion aus dem Nationalrat die Grenzwerte nicht. Es hat keine Auswirkungen auf das BVG. Vielmehr ist es eine ausserordentliche Zulage, die ausserordentlich bleibt und gemäss Gesetzgebung den Charakter des Teuerungsausgleichs via Mischindex nicht verändert. Es ist klar, wenn in Zukunft die Löhne - was ich hoffe - steigen, dann wird sich das in positiver Art und Weise voll auf den Mischindex auswirken, wie dies normalerweise auch der Fall ist.

Diese Motionen sind eine Antwort darauf, dass die Teuerung ausnahmsweise höher ist als der Wert, der sich aus dem Mischindex wegen des Zurückbleibens der Löhne ergibt. Es handelt sich letztlich nicht einfach um lächerliche Beträge. Sie haben versucht, diese herunterzurechnen. Wenn Sie sie aber ausgehend von den Jahresrenten berechnen, dann kommen Sie auf ganz andere Werte. Sie sind bei 500 Franken für zwei Jahre, und sie sind bei 800 Franken oder mehr pro zwei Jahre bei den Ehepaaren. Das sind Werte, die nicht geringfügig, sondern für das Budget der Haushalte von Bedeutung sind - der Haushalte, die sonst, wenn wir das nicht machen, die Teuerung nicht ausgeglichen erhalten und dazu noch aufgrund des Entscheides, den wir vorhin getroffen haben, auch keine zusätzliche Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten. Sie sind also doppelt gestraft, wenn das Tatsache würde, was Sie anstreben: Sie würden keine Prämienverbilligung erhalten, und es würde ihnen auch der Teuerungsausgleich vorenthalten.

Noch einmal zur technischen Seite der ganzen Angelegenheit: Ich habe bereits in der letzten Session darauf hingewiesen, dass der ausserordentliche Teuerungsausgleich nichts Neues ist. Bereits 1990 - es ist längere Zeit her, ich habe als Einziger die Ehre, schon damals dabei gewesen zu sein - gab es eine solche ausserordentliche Teuerungszulage. Damals waren die Prozesse nicht digitalisiert, sondern die Ausgleichskassen mussten noch mit den herkömmlichen Methoden arbeiten. Die Ausgleichskassen haben das ohne Weiteres vollzogen, wie man es auch erwartete. Ich habe Sie schon einmal darauf hingewiesen: In der Covid-Krise waren sie mit weit anspruchsvolleren Aufgaben als der Ausrichtung der ausserordentlichen Teuerungszulage konfrontiert. Diese kann ohne Weiteres vollzogen werden.

Wenn die Prozesse dann aufgrund der Beschlussfassung in der Märzsession einzuhalten sind, wird die Zulage halt im Sommer ausgerichtet. Die Haushalte, ob es jetzt Ehepaare oder Einzelpersonen sind, nehmen die ausserordentliche Teuerungszulage auch im Sommer mit Freude und Dankbarkeit entgegen. Es wird kein technisches Hindernis geben, wenn es darum geht, den Teuerungsausgleich auszurichten. Jedenfalls handelt es sich um einen wichtigen Beitrag für die Rentnerinnen und Rentner. Der ausserordentliche Teuerungsausgleich ist gewissermassen eine moralische Verpflichtung, nachdem jetzt bei den Krankenkassenprämien nichts geschieht.

Ich bitte Sie deshalb, im Sinne der Mehrheit zu entscheiden - so, wie wir bereits im September entschieden haben.