Stark Jakob · Ständerat · 2022-12-12
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-12
Wortprotokoll
Vorneweg möchte ich festhalten: Häusliche Gewalt ist schlimm - für Direktbetroffene, aber auch für die Kinder in solchen Haushalten. Sie sind ebenfalls betroffen. Diese Kinder werden Zeugen von häuslicher Gewalt. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, dass die häusliche Gewalt sozusagen nur die Spitze eines Eisbergs ist bzw. dass das Klima in solchen Haushalten wohl oft sehr belastet ist.
Kinder in einem solchen Umfeld sind benachteiligt, sie müssen oft leiden. Auch wenn diese Ausgangslage für Aussenstehende fast unerträglich ist und das Thema ernst und wichtig ist, darf man, ja, muss man sogar bei den Massnahmen trotzdem immer die Fragen der Verhältnismässigkeit und der Verfassungsmässigkeit stellen. Genau in diesen beiden Aspekten überzeugt die vorliegende Motion Bulliard eben nicht.
Zur Verhältnismässigkeit stellt sich die Frage: Lohnt sich der grosse Aufwand, die Statistik über die von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder zu verbessern, in Anbetracht der Leistungen, die heute schon erbracht werden, nämlich von der polizeilichen Kriminalstatistik, vom Bundesamt für Statistik, vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie von der Opferhilfe, alleine und in enger Zusammenarbeit? Was ist für die Lage der betroffenen Kinder gewonnen, wenn die Statistik den perfekten Stand erreicht hat, den die Motion anstrebt? Die zwei Fragen sind mit "nein" bzw. mit "nichts" zu beantworten. Aufwand und Ertrag dieser Motion sind nicht im Gleichgewicht; die Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben.
Hinzu kommt die Verfassungsmässigkeit. Verfassungsmässig liegt der Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt im Zuständigkeitsbereich - Sie ahnen es - der Kantone, wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme deutlich festhält. Dieser Tatsache gilt es gerade in unserem Rat, dem Ständerat, erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist auch wichtig, dass die verfassungsmässige Ordnung nicht von internationalen Konventionen übersteuert wird, welche die Schweiz unterzeichnet hat, wie z. B. in diesem Fall von der Istanbul-Konvention.
Ich beantrage Ihnen deshalb zusammen mit dem Bundesrat, die vorliegende Motion abzulehnen.