AB 312345
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-13
Wortprotokoll
Weshalb sind wir hier mit dieser Vorlage? Sie geht zurück auf das Jahr 2015. Damals hat das Parlament die Vorlage in die Unternehmenssteuerreform III eingebaut. Wir haben Ihnen dann beantragt - und Sie sind dem gefolgt -, sie wieder aus der USR III herauszunehmen, weil sie nicht vernehmlasst war und es sehr viele offene Fragen gab. Die Vorlage, die Sie jetzt vor sich haben, weist wesentliche Änderungen und Verbesserungen gegenüber der seinerzeitigen Vorlage aus dem Jahr 2015 auf.
Jetzt müssen wir uns vielleicht doch überlegen, was in diesen Jahren passiert ist. Sie haben jetzt erzählt, wie diese Branche funktioniert, wie sie rentiert und dass sie weltweit die besten Renditen abwirft. Erinnern Sie sich zurück an die Situation vor nur wenigen Jahren. Damals wurden von Seefahrtschiffen, für die sich der Bund verbürgt hatte, Bürgschaften gezogen, weil die ganze Branche keine Erträge erzielte und grosse Verluste schrieb. Das ist noch nicht so[NB]lange[NB]her;[NB]eine[NB]Veränderung ist in diesen sieben Jahren passiert.
Jetzt sind wir in einer Phase, in der verschiedene Engpässe, wahrscheinlich aufgrund von Covid-19 verursacht, beseitigt werden können: Lieferungen erfolgen wieder, der Lockdown ist zum Teil aufgehoben. Das führt dazu, dass diese Branche im Moment tatsächlich boomt. Wenn wir etwas weiter, in die nächsten Jahre, blicken und die Wirtschaftsprognosen mit möglichen Rezessionen weltweit anschauen, dann sehen wir: Das kann sich sehr, sehr rasch wieder ändern. Dieses Bild der weltweit am besten rentierenden Branche, das Sie gezeichnet haben, stimmt vielleicht in diesen paar [PAGE 2305] Quartalen. Vor wenigen Jahren war es aber genau das Gegenteil: Es gab weltweit grosse Verluste, Überkapazitäten, und es ist nicht ausgeschlossen, dass wir das gleiche Bild in wenigen Monaten oder Jahren wieder sehen werden.
Daher kann das mit der Halbierung dieser Steuer im Vergleich zu früher heute vielleicht stimmen. Im langjährigen Durchschnitt, wenn Sie nur diese sieben Jahre nehmen, seit wir zum ersten Mal darüber gesprochen haben, wäre eine Tonnagesteuer für den Bund möglicherweise die bessere oder stetigere Einnahmequelle gewesen als eine Gewinn- und Verlustrechnung, die Sie jetzt ansprechen.
Die Vorlage, die Sie jetzt vor sich haben, wurde erarbeitet, mehrmals mit Fachleuten angeschaut und dann in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsergebnisse haben gezeigt, dass sie grossmehrheitlich befürwortet wird. 18 Kantone sowie die Finanzdirektorenkonferenz haben die Tonnagesteuer begrüsst, einzig der Kanton Appenzell Innerrhoden hat sie abgelehnt. Unter den politischen Parteien stösst die Vorlage bei der Mitte, der FDP und der SVP auf Zustimmung, abgelehnt wurde sie von den Grünen und der Sozialdemokratischen Partei. In der Vernehmlassung haben die Grünliberalen keine Stellung zur Vorlage bezogen. Von den Organisationen haben sich 27 für die Vorlage ausgesprochen, dagegen waren der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Alliance Sud und Public Eye; das zu dieser Vorlage, wie sie heute vorliegt.
Gegenwärtig haben wir in der Schweiz rund 60 Schifffahrtsunternehmen, auch diese Zahl haben Sie gehört, die insgesamt etwa 900 Seeschiffe bewirtschaften. Damit nimmt die Schweiz in diesem Bereich bezüglich der Tonnage weltweit den neunten Platz ein. Europaweit ist sie an vierter Stelle. In Europa sind nur Griechenland, Dänemark und Deutschland Länder, die noch mehr Tonnage auf den Weltmeeren haben. Der direkte Beitrag aus dem Seeverkehrssektor beträgt jährlich rund 2,4 Milliarden Franken bzw. 0,4 Prozent des BIP. Er ist also nicht von absoluter Bedeutung. Damit ist es durchaus gerechtfertigt, wenn diese Diskussionen hier ausgetragen werden. In der Schlussfolgerung ist der Bundesrat trotzdem der Meinung, die Tonnagesteuer sei einzuführen.
Sie haben es gehört: Die Verfassungskonformität ist infrage gestellt. Es gibt die zwei Gutachten mit unterschiedlichen Meinungen. Es ist kein Wunder und nichts Neues, dass Sie zwei unterschiedliche Meinungen haben, wenn Sie zwei Juristen fragen. Diese Volksweisheit hat sich hier bei diesen Gutachten wieder einmal bestätigt. Aus verfassungsrechtlicher Sicht, das haben wir in der Botschaft ausgeführt, gibt es durchaus Argumente für, aber auch gegen die Einführung einer Tonnagesteuer. Der Bundesrat erachtet es insbesondere mit Blick auf die wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz und aufgrund der Verfassungsgrundlage als vertretbar, diese Tonnagesteuer einzuführen.
Insgesamt ist doch noch einmal das Resultat zu würdigen. Sie haben mehrmals den ganzen Rohstoffhandel angesprochen. Ich glaube, aus wirtschaftspolitischer Sicht ist das Gesamtpaket zu beurteilen. Denn Schiffe und Schifffahrtsverkehr hängen natürlich sehr eng mit dem Rohwarenhandel zusammen. Der Rohwarenhandel steht meiner Meinung nach zu Unrecht nur in der Kritik. Denken Sie an Ihren Alltag: Es gibt kaum Produkte, die Sie in Ihrem Alltag verwenden, die nicht irgendein Rohprodukt haben, einen Rohstoff, der aus anderen Ländern hergekarrt und dann verarbeitet wurde. Die Weltwirtschaft und wir alle brauchen den Rohstoffhandel täglich.
Dass sehr viele Firmen in der Schweiz im Rohwarenhandel tätig sind, hängt vielleicht zum Teil mit der Schifffahrtsbranche zusammen. Es hängt aber insbesondere auch damit zusammen, dass die Schweiz eine enge Regulierung hat, die klare Voraussetzungen schafft. Diese Branche, die ja in der Dauerkritik ist, braucht klare Rahmenbedingungen. Das hat sie in der Schweiz. Ein wichtiges Element ist auch das Know-how des Finanzplatzes. Der Schweizer Finanzplatz geniesst international ein hohes Ansehen.
Die Vorlage ist als Ganzes, mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, zu beurteilen. Zum Standort Schweiz, einem zuverlässigen Standort mit hohem Know-how, gehören eben auch diese Schiffe. Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht - und Sie haben das ja auch beklagt, es ist noch nicht so lange her, nur einige Tage -, dass sich jetzt der Wettbewerb von der Gewinnsteuer auf andere Gebiete verlagert. Dieser Bereich hier ist ausdrücklich von den Standards, von diesem 15-Prozent-Mindestsatz gemäss OECD-Steuerreform, ausgenommen. Hier wird also ausserhalb dieser OECD-Steuerreform eine Lücke gefüllt. Das wird noch sehr oft passieren.
Für die Schweiz stellt sich eigentlich die einfache Frage: Nutzen wir die Flexibilität, die wir hier haben, um gleich lange Spiesse im Vergleich mit dem Ausland zu schaffen? Oder knicken wir hier ein und überlassen das den anderen? 21 Länder in Europa haben diese Tonnage Tax. Unsere Vorlage orientiert sich am europäischen Durchschnitt. Wollen wir das einfach wieder den anderen überlassen? Wir stellen einfach fest, dass wir im Steuerbereich immer im internationalen Wettbewerb sind. Wir meinen, wir sollten dem Grundsatz folgen, dort zu handeln, wo wir können - dort, wo wir nicht müssen, sondern wo wir frei sind, unsere eigenen Rahmenbedingungen zu verbessern. Hier können und sollten wir es tun, damit dieser Bereich, der für die Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung ist, möglichst in der Schweiz bleibt. Wir können es aber auch nicht tun. Dann müssen wir einfach damit rechnen, dass Verschiebungen stattfinden, weil der[NB]internationale Steuerwettbewerb, der Standortwettbewerb nun einfach einmal gross ist. Die betroffenen Firmen sind flexibel.
Der Bundesrat kommt bei der Beurteilung dieser Vorlage also insgesamt zum Schluss, dass es sinnvoll ist, hier gleich lange Spiesse zu schaffen, hier dafür zu sorgen, dass Unternehmen auch in der Schweiz die gleichen Voraussetzungen haben, um diesen gesamten Bereich in der Schweiz zu behalten. Das ist eigentlich der Grund, weshalb wir diese Vorlage unterstützen, die ursprünglich von Ihnen ausgegangen war und 2015 in die USR III Eingang gefunden hatte. Heute sind wir der Meinung, dass es sich lohnt, diese Steuer entsprechend einzuführen.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen haben Sie wohl zu Recht bemängelt, dass keine Zahlen zur Verfügung stehen. Aber wir haben diese Zahlen tatsächlich nun einmal nicht, weil sie sehr stark schwanken. Sie müssten hier wahrscheinlich ein Bild der letzten 10 bis 15 Jahre haben, weil diese Branche eben von grossen Verlusten zu grossen Gewinnen kommt. In der jetzigen Situation dürften die meisten dieser Unternehmen noch Verlustvorträge aus der schlechten Zeit haben und gar nicht so hohe Steuern bezahlen. Das ist auch unser Steuersystem. Wir sind daher der Meinung, dass Steuerausfälle, wenn sie vorhanden sind, durch die besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgehoben werden.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung mehrheitlich dem Bundesrat zu folgen.