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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-03-11

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-11

Wortprotokoll

Die SP-Fratkion ist für Eintreten. Wir sind mit dem Konzept des Bundesrates einverstanden; es hat im Vorfeld ja eine sehr breite Zustimmung im Vernehmlassungsverfahren gefunden.

Die Wohnbauförderung ist eine Bundesaufgabe. Sie ist ein Verfassungsauftrag, sie ist als Muss-Formel in der Verfassung; das müssen auch die Sprecher der SVP-Fraktion wissen. Wir erfüllen hier einen Verfassungsauftrag. Das ist kein alter Zopf, sondern eine Daueraufgabe. Die Wohnbauförderung hat viele Nutzniesser aufs Mal. Das ist eigentlich der Grund, weshalb sie seit Jahrzehnten weitergeführt worden ist und jetzt in einem neuen Kleid weitergeführt werden soll.

Erstens sind die zukünftigen, die potenziellen Eigentümer Nutzniesser, so genannte Schwellenhaushalte, die sich ohne Bundeshilfe oder Bürgschaft der Eidgenossenschaft ein Eigentum nicht leisten können.

Zweitens sind einkommensschwächere Mieterinnen und Mieter Nutzniesser, vor allem bei einer Mieterschaft bei gemeinnützigen Wohnbauträgern, z. B. für Alterswohnheime oder spezielle einkommensschwächere Gruppen.

Drittens sind auch die Städte und städtischen Gemeinden Nutzniesserinnen der Wohnbauförderungspolitik des Bundes. Diese Art von Wohnbauförderung dient dem urbanen Ausgleich und den Wohnbauträgern, denn Wohnbauträger in städtischen Überbauungszonen sind oft in schwierigen Verkehrslagen usw. Hier sind die Städte Nutzniesserinnen.

Viertens - nicht zuletzt - ist die Bauwirtschaft Nutzniesserin dieser Förderung. Mit wenig öffentlichen Mitteln wird ein grosses Bauvolumen ausgelöst, werden Arbeitsplätze geschaffen. Heute ist das konjunkturpolitisch willkommen. Die Wohnbauförderung des Bundes hat sich als Konjunkturstabilisator - vielleicht nicht als Konjunkturförderer, aber als Konjunkturstabilisator - erwiesen.

Jetzt kommen Vertreter der SVP-Fraktion mit einem Nichteintretens- und einem Rückweisungsantrag. Ich muss Ihnen sagen: Das ist nun wirklich reiner finanzpolitischer Dogmatismus! Auch Ihre Klientschaft, Kolleginnen und Kollegen von der SVP, ist Nutzniesserin dieser Förderung: Baumeister, ältere Leute, die Sie ja zu vertreten vorgeben, Leute in Alterswohnheimen, Alterssiedlungen, die von der Wohnbau- und Wohnraumförderung profitieren.

Die von der Wohnraumförderung unterstützten Wohnungen spielen die wichtige Rolle eines Preisregulators im Wohnungsmarkt, auch wenn ihre Zahl klein ist. Aber gerade im Segment der preisgünstigen Wohnungen spielen sie eine wichtige Rolle. Die gemeinnützigen Wohnbauträger - das zeigt die gesamtschweizerische Statistik - bieten Wohnungen an, deren Preise 24 Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen. Wenn diese preisgünstigen Wohnungen nicht vorhanden wären, müssten zuletzt die Sozialhilfe oder im Fall älterer Menschen die Ergänzungsleistungen mehr aufwenden.

Noch ein Wort zur Frage, ob dieser Bereich kantonalisiert werden solle: Ich habe schon gesagt, dass es sich von der Verfassung her um eine Bundesaufgabe handelt; aber es gibt auch ökonomische Überlegungen. Wir haben einen Binnenmarkt Schweiz, auch die Bauwirtschaft und die Banken bzw. die Kreditwirtschaft wollen einen Binnenmarkt Schweiz. Würde diese Förderung kantonalisiert, was Sie auch in der Spezialkommission Neugestaltung des Finanzausgleiches gefordert haben, hätten wir wieder einen Wirrwarr von kantonalen Förderprogrammen, kantonalen Subventionen und kantonalen Bürgschaftsmodellen. Aber die Banken und Pensionskassen als Kreditgeber haben ein Interesse an einem einheitlichen Regime, und die Bauwirtschaft will diese [PAGE 213] Verkomplizierung auch nicht. Auch für die Wohnbauträger, die sehr oft kantonsübergreifend organisiert sind, wäre es verwirrend.

Auch die Kantone zählen auf den Bund. Der Kanton Bern ist von einem Baselbieter Kollegen erwähnt worden; dieser Kanton gibt die Wohnbauförderung auf, weil er auf die Eidgenossenschaft zählt und weil das im System des neuen Finanzausgleiches auch seinen Platz hat. Deshalb würden wir eine Kantonalisierung auf jeden Fall ablehnen.

Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, für Eintreten zu stimmen und den Nichteintretens- und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Wir werden die Anträge Rennwald und Garbani unterstützen, den Antrag Pelli ablehnen und die beiden wichtigen Postulate am Schluss unterstützen.