Müller Leo · Nationalrat · 2022-12-13
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel haben wir vier Minderheitsanträge zu behandeln.
Die Minderheit Amaudruz beantragt, bei Artikel 73 Absatz 1 das Wort "insbesondere" in den Einleitungssatz einzufügen. Die Mehrheit lehnt dies mit folgender Begründung ab: Das Legalitätsprinzip verlangt, dass der Gegenstand der Steuer im Gesetz selbst geregelt wird. Folgerichtig muss in der Auflistung abschliessend festgehalten werden, welche Verwendungszwecke der Tonnagesteuer unterliegen. Dies dient auch der Rechtssicherheit. Eine künftige Ausweitung der Verwendungszwecke der Tonnagesteuer muss politisch hinreichend legitimiert sein und somit auf Gesetzesstufe vorgenommen werden. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Bei Absatz 1 Buchstabe b will die Minderheit Bertschy die Präzisierung, dass die Tonnagesteuer auch für Kreuzfahrten gelten soll, wie es die Mehrheit beantragt, wieder streichen. Die Kommission beschloss diese Präzisierung des Gesetzestextes mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Sie haben es vorhin gehört: In der Botschaft wird ausgeführt, dass die Kreuzfahrten ebenfalls dieser Steuer unterstellt werden sollen. Mit der Präzisierung, wie sie die[NB]Mehrheit[NB]will,[NB]wäre[NB]das[NB]klar.[NB]Wenn Sie der Minderheit zustimmen, fällt diese Kategorie von Schiffen aus der Regelung heraus.
Ich komme zu Absatz 1 Buchstabe f: Hier will die Minderheit Amaudruz eine Ausweitung des Regimes der Tonnagesteuer und damit eine liberalere Regelung. Die Verwaltung konnte allerdings nicht aufzeigen, wie gross die praktische Bedeutung dieser Ausdehnung wäre. Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Version des Bundesrates zu folgen.
Dann noch ein Hinweis: Einstimmig beantragt Ihnen die Kommission, bei Absatz 2 von Artikel 73 eine Präzisierung ins Gesetz aufzunehmen.
Dann noch zur letzten Minderheit: Bei Artikel 73 Absatz 3 Buchstabe c beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Mehrheit und somit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Hier will die Minderheit Amaudruz im Wesentlichen zwei Änderungen vornehmen: Erstens soll nicht nur der Gewinn aus Nebentätigkeiten, die an Bord erbracht werden, der Tonnagesteuer unterstellt werden, sondern auch der Gewinn aus Nebentätigkeiten, die ausserhalb der Schiffe, also weg von Bord, erbracht werden. Das wäre die erste Änderung. Die zweite Änderung ist folgende: Bei der Tonnagesteuer sollen nicht, wie es der Bundesrat beantragt, 50 Prozent des Gewinns als Kriterium gelten, sondern 50 Prozent des Umsatzes. Bei der Version des Bundesrates, wonach der Gewinn massgebend ist, knüpft man an die Wertschöpfung an. Sofern das Kriterium des Umsatzes beigezogen würde, würde man vermehrt auf die Wettbewerbsfähigkeit abstellen. Wie bereits erwähnt, beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, bei der bundesrätlichen Version zu bleiben und hier keine Änderung vorzunehmen.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen.