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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2022-12-13

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-13

Wortprotokoll

Ich lese Ihnen einen kurzen Abschnitt aus der Bundesverfassung vor, nämlich Artikel 50 Absatz 2: "Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden." Absatz 3 lautet: "Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte." Es ist jetzt regelmässig so, dass wir dieses Verfassungsgebot missachten. Gerade bei steuerpolitischen Dingen werden die Entscheidungen beim Bund und bei den Kantonen getroffen, die Auswirkungen sind in den Städten und Gemeinden aber wesentlich klarer zu sehen. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich: Dieser hat mit 20 Prozent einen relativ hohen Anteil an Unternehmenssteuern. Aber die Stadt Zürich hat 40 Prozent, die Stadt Kloten 60 Prozent und die Stadt Opfikon auch bis zu 60 Prozent Einnahmen von Unternehmen. Das heisst, sie sind von den prognostizierten Ausfällen oder auch Mehreinnahmen potenziell viel stärker betroffen als die Kantone.

Ich möchte auch noch bemerken, dass wir hiermit nicht den Föderalismus übersteuern. Hier wird verlangt, dass die Gemeinden und die Städte gemäss dem Verteilschlüssel der Gewinnsteuer mitberücksichtigt werden. Denn sonst ist es so, dass die Kantone dann einfach sagen können: Uns interessieren die Gemeinden und Städte nicht. Damit wird auch die Verfassung missachtet.

Ich möchte schon sagen: Man kann die Gegnerschaft schon beliebig nach oben schrauben. Wenn man auch noch die Städte benachteiligt, das hat man ja bei der USR III gesehen, dann hat man auch die Städte gegen sich. Das ist ja nicht das, was Ihr Ziel sein kann.

Insofern bitte ich Sie, diese Minderheit doch zu unterstützen, damit der Nationalrat de facto an seiner ursprünglichen Mehrheit festhalten kann.