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Fluri Kurt · Nationalrat · 2022-12-13

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-13

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen diese Lösung einstimmig. Ich möchte meine Interessenbindung nicht wiederholen und verweise Sie auf mein Votum von letzter Woche.

Generell haben wir bei dieser Gesetzesrevision bereits entschieden, dass der regionale Personenverkehr, der einen grossen Teil der täglich 2,5 Millionen Passagiere des öffentlichen Verkehrs transportiert, mehr Transparenz verdient, dass die Prozesse und die Instrumente bei der Bestellung des regionalen Personenverkehrs vereinheitlicht werden und dass die Bestimmungen und die Kontrolle der Subventionsregeln und der Subventionspraxis präzisiert werden. Es gab zwischen den beiden Kammern eine Differenz, aber auch eine Differenz zum Bundesrat, der die Gewinnerzielung lieber nicht gehabt hätte. Aber Ständerat und Nationalrat haben sich jetzt so darauf geeinigt; Sie sehen das bei Artikel 35a Absatz 1bis. Der Ständerat wollte zuerst die Gewinnerzielung an die Eigentumsverhältnisse des regionalen Personenverkehrs knüpfen; das haben wir abgelehnt. Seine Begründung für die Gewinnerzielungsmöglichkeit hat er dann insofern geändert, als dies neu davon abhängig ist, ob Leistungen ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung überwiegend zu Marktpreisen erzielt werden. Dem haben wir dann zugestimmt.

Schliesslich geht es in Artikel 36 um die Verteilung des erzielten Gewinns. Hier wollte der Bundesrat zunächst zwei Drittel des Gewinns in eine Spezialreserve einfliessen lassen, der Ständerat zuerst bloss einen Drittel. Jetzt haben wir uns auf die Hälfte des Gewinns geeinigt, die in die Spezialreserve einfliessen muss und die nur zur Deckung von Verlusten der von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angebote verwendet werden darf. Das ist der Regionalverkehr.

Die andere Hälfte des erzielten Gewinns wird bei Absatz 2 geregelt. Hier haben wir uns auf die ausführlichere Formulierung des Ständerates geeinigt. Der Bundesrat und die Kantone hätten auch hier eine restriktivere Fassung gewünscht. Wir sind aber der Auffassung, dass damit dem Missbrauch von Subventionen, wie wir ihn in der Vergangenheit erlebt haben, genügend vorgebeugt werden kann. Zudem gibt es ja die Praxis des Bundesamts für Verkehr, von den konzessionierten Transportunternehmungen zusätzlich noch die sogenannte Spezialprüfung Subventionen zu verlangen. Wir sind der Auffassung, dass die Kontrolle damit genügend gewährleistet ist.

Somit kommt die Einigungskonferenz einstimmig zum Ihnen vorliegenden Antrag, und wir bitten Sie, sich diesem anzuschliessen.