Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-12-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-13
Wortprotokoll
Ausgehend von den Voten Caroni und Stark, möchte ich jetzt doch noch ein paar Worte hinzufügen. Zunächst einmal stimmen Sie nicht über die Petition ab, die zitiert wurde, hier aber keine Rolle spielt. Auch die Begründung dieser Petition spielt hier keine Rolle. Sie war der Anlass für die Diskussion in der WAK-S, abgestimmt wird aber ausschliesslich über den Text der Motion selbst. Somit entfällt vieles von dem, was die Kollegen Caroni und Stark erwähnt haben.
Wenn es jetzt aber darum geht, dass namentlich Herr Kollege Caroni von einer Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt nichts wissen will, dann muss man sich schon fragen, in welcher Welt er lebt, vielleicht in einer Arbeitswelt, in der er keine Wahrnehmung der Realitäten hat, von denen ältere Arbeitnehmende betroffen sind. Dass dieses Problem besteht, ist nicht nur Gegenstand von internationalen Berichten der OECD, WHO usw. Die Altersdiskriminierung ist vielmehr auch in unserem Land eine Realität. Das haben wir dadurch zum Ausdruck gebracht, dass es Konferenzen für ältere Arbeitnehmende gab.
Es gibt ein spezifisches Problem in dieser Altersgruppe: nicht, dass die Quote der Arbeitslosen höher ist, aber die Betroffenheit ist grösser. Das hat sich bei Über-60-Jährigen in jüngerer Zeit aber so umgedreht, dass hier auch die Arbeitslosenquote höher geworden ist. Wir haben also ein ernsthaftes Problem, was auch dadurch zum Ausdruck gekommen ist, dass wir eine Überbrückungsleistung eingeführt haben, als Antwort auf die besondere Betroffenheit von Über-60-Jährigen.
Die Verfassungsbestimmung, Artikel 8 der Bundesverfassung, nennt das Alter - wie auch das Geschlecht - als eines der Kriterien, aufgrund deren Diskriminierung verboten ist. Beim Geschlecht wie auch bei den übrigen Diskriminierungsformen ist es aber so, dass via Gesetz eine Möglichkeit geschaffen worden ist, mit der eine solche Diskriminierung bekämpft werden kann. Das fehlt beim Kriterium Alter. Im Unterschied zu anderen Rechtsordnungen, welche gleiche Probleme, gleiche Standards kennen wie wir, fehlt es an einer gesetzlichen Umsetzung. Man müsste diese Aufgabe angehen. Das ist der Sinn dieser Motion. Wie das dann konkret geschieht, ob mit einem Spezialgesetz oder als Einfügung in ein bestehendes Gesetz, ob mit einer kurzen oder mit einer ausführlicheren Bestimmung, bleibt dann den Überlegungen im Gesetzgebungsprozess überlassen. Aber dass das Problem besteht, das kann hier nicht bestritten werden.
Ich bitte Sie deshalb, mit der WAK dieser Motion zuzustimmen.