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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2022-12-13

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-12-13

Wortprotokoll

Seit 1977 können Hausbesitzerinnen 50 bis 70 Prozent der Sanierungskosten als wertvermehrend geltend machen und dies den Mieterinnen auf den Zins überwälzen. Ziel der damaligen Einführung war es, Liegenschaftseigentümer anzuregen, umfassende Erneuerungen durchzuführen. Bereits damals war klar, dass der Überwälzungssatz höher war, als es die realen Kosten der Vermieter sind. Heute, rund 44 Jahre später, haben sich die Verhältnisse auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt wie auch die Bautechnik stark verändert. Es werden aber nicht bessere Sanierungen gemacht, aus denen ein höherer Anteil wertvermehrende Arbeiten resultiert. Die gesetzliche Regelung entspricht nicht mehr der Realität und muss deshalb angepasst werden.

Anlass für diese parlamentarische Initiative - wir haben es vom Initianten gehört - sind Erkenntnisse aus der Praxis. Eine wissenschaftliche Studie im Auftrag des Bundesamtes für Statistik und des Bundesamtes für Wohnungswesen kommt nämlich zum Schluss, dass der gesetzlich erlaubte Satz zu hoch angesetzt ist. Der Anteil der wertvermehrenden Investitionen liegt faktisch zwischen 34 und 58 Prozent, nicht bei den gesetzlich erlaubten 50 bis 70 Prozent. Die Berechnungsmethode der Studie wurde gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband Schweiz und dem Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz erarbeitet. Die Ergebnisse zeigen klar auf, dass eine Aufteilung der Sanierungskosten mehrheitlich nach strategischen Zielsetzungen und nicht nach den tatsächlichen Begebenheiten erfolgt ist.

Für die Senkung des wertvermehrenden Anteils spricht auch noch ein weiterer Fakt: Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender Investitionen werden gemäss der Amortisationszeit berechnet. Ist die Amortisationsdauer abgelaufen, müsste der Mietzins wieder sinken. In der Praxis werden die Mieten aber nicht gesenkt. Gerade in der aktuellen Inflationszeit ist es zentral, dass Mieterinnen und Mieter nicht mit ungerechtfertigten Amortisationskosten konfrontiert werden und es eine faire Aufteilung von Sanierungskosten gibt. Zur Erinnerung: Laut dem offiziellen Mietindex des Bundes kostet die Wohnungsmiete heute durchschnittlich 11,4 Prozent mehr als vor zwölf Jahren. Die hier vorliegende parlamentarische Initiative Töngi legt den[NB]Grundstein[NB]für[NB]eine[NB]realitätsnahe[NB]Gesetzgebung in diesem Bereich.

Vielen Dank für die Unterstützung eines wichtigen Anliegens des Mittelstandes.