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Wicki Hans · Ständerat · 2022-12-13

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-13

Wortprotokoll

Wie die Motionärin richtig gesagt hat, drängt die Zeit. Wie sie auch gesagt hat, wissen wir ja nicht, wie sich der Winter bezüglich der Energieversorgung entwickeln wird. Entsprechend geht die Motion in die richtige Richtung. Sie nimmt übrigens ein Anliegen auf, das bei der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz besprochen und diskutiert wurde, dort auf regen Anklang stiess und zu ähnlich lautenden Vorstössen im Nationalrat führte.

Immerhin müssen wir uns den Worst Case vor Augen halten, also eine Strommangellage erster Güte mit starken [PAGE 1305] Einschränkungen. Dabei geht es nicht nur darum, die Arbeit anders über den Tag zu verteilen; es geht um einen Unterbruch der Produktion während Wochen. Das kann etwa geschehen, wenn ein Unternehmen seine Produktion freiwillig einstellt, um einen Beitrag zur Bewältigung der Energiemangellage zu leisten. Da wäre es nur recht und billig, wenn es die entsprechende Produktion im Sommerhalbjahr nachholen könnte. Denn wenn ein Unternehmen unserem Staat hilft, den Worst Case zu vermeiden, darf es nicht faktisch bestraft werden. Ein solcher Dienst für die Allgemeinheit, notabene mit einschneidenden Konsequenzen für die Unternehmen, soll daher durch flexiblere Rahmenbedingungen abgefedert werden können. Gerade deshalb braucht es die Rechtssicherheit, die in der Motion gefordert wird.

Dass der Bundesrat bei den Arbeitszeitbewilligungen auf das mögliche öffentliche Interesse hinweist, ist keine Garantie für deren Erteilung. Deshalb besteht die Lösung in einer expliziten Erwähnung in der Verordnung, wie sie in der Motion gefordert wird. Die Unternehmen müssen nämlich bereits zum Zeitpunkt ihres Entscheids, die Produktion einzustellen, die Sicherheit haben, dass sie die Arbeitszeit später tatsächlich nachholen können. Es geht also um nichts weniger als um Rechtssicherheit in dieser schwierigen Situation.

Darum empfehle ich Ihnen, die Motion anzunehmen.