Dittli Josef · Ständerat · 2022-12-14
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien für Organisationen wie beispielsweise die Schweizer Armee, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, den Nachrichtendienst des Bundes usw., welche für die Sicherheit der Schweiz zentral sind, Schweizer Produzentinnen gegenüber ausländischen Anbietern zu bevorzugen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind zu schaffen oder anzupassen.
Gleich vorab: Ihre Kommission beantragt einstimmig, die Motion in einer abgeänderten Fassung anzunehmen. Ich komme auf den Antrag zurück.
Zuerst aber zur Begründung der Motion durch die Motionärin respektive den Nationalrat: Die Schweiz müsse bei Informations- und Kommunikationstechnologien, welche unmittelbar oder mittelbar bei der Schweizer Armee zum Einsatz kommen, von ausländischen Produzenten oder Staaten unabhängig sein. Die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, wie stark die Schweiz vom Ausland abhängig sei und wie schwierig es in ausserordentlichen Lagen sein könne, rasch an erforderliche Mittel oder Ersatzteile zu gelangen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und begründet dies wie folgt: Unter der Voraussetzung, dass eine sicherheitsrelevante Technologie oder ein sicherheitsrelevantes System in der Schweiz hergestellt wird, könnten inländische Unternehmen bereits heute bevorzugt werden. Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeit im revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sei, festgehalten. Wie der Bundesrat in seinen Grundsätzen für die Rüstungspolitik des VBS vom 24. Oktober 2018 festhalte, sei eine völlige Unabhängigkeit vom Ausland für die Schweiz aber kein realistisches Ziel. Dies gelte auch für Informations- und Kommunikationstechnologien. Für gewisse Systeme und Technologien seien in der Schweiz heute nur wenige oder keine Produzenten vorhanden. Für solche Beschaffungen sei die Schweiz daher auf ausländische Lieferanten angewiesen.
Nun, ich habe es Ihnen gesagt: Ihre Kommission beantragt Ihnen eine abgeänderte Fassung dieser Motion. Die Motion lautet in der abgeänderten Fassung wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien bzw. -mitteln für Organisationen wie beispielsweise die Schweizer Armee, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, den Nachrichtendienst des Bundes etc., welche für die Sicherheit der Schweiz zentral sind, Schweizer Produzentinnen gegenüber ausländischen Anbietern im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu bevorzugen." Der letzte Satz, "Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind zu schaffen oder anzupassen", wird gestrichen.
Die Kommission begründet das wie folgt: Ihre Kommission ist wie der Bundesrat der Meinung, dass die Rechtsgrundlagen bereits vorhanden sind. Gemäss Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen kann ein Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung direkt an inländische Unternehmen vergeben werden, die für die Landesverteidigung wichtig sind. Zudem sieht Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe a BöB vor, dass eine Beschaffung nicht diesem Bundesgesetz unterliegt, wenn sie für den Schutz und die Aufrechterhaltung der äusseren oder inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung als erforderlich erachtet wird. Zu guter Letzt heisst es in Artikel 41 BöB: "Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag." Folglich ist es bereits jetzt möglich, andere Kriterien als den Preis zu berücksichtigen. Aus Sicht der Kommission müssen die Rechtsgrundlagen daher nicht geschaffen oder angepasst werden.
Dennoch zeigt die aktuelle Veränderung der Sicherheitslage in Europa, wie wichtig es ist, in Schlüsselbereichen so weit wie möglich die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (Stib) zu erhalten, und die Informations- und Kommunikationstechnologien gehören ganz eindeutig dazu. Ihre Kommission hält es deshalb für äusserst wichtig, dass, wenn immer möglich, Schweizer Anbieter bevorzugt werden. Das ist heute bereits meist der Fall, insbesondere beim Aufbau von Kommunikationsnetzwerken. Allerdings müssen die Bemühungen noch verstärkt werden.
Die Kommission ist sich bewusst, dass es für bestimmte Produkte nur wenige oder gar keine Schweizer Anbieter gibt. Ist eine Vergabe an einen Schweizer Anbieter nicht möglich, so soll jedoch derjenige ausländische Anbieter den Zuschlag erhalten, dessen Angebot die grösste Wertschöpfung für die Schweiz und die Stib verspricht.
Aus diesen Gründen beantragt die Kommission einstimmig, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen.