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Sauter Regine · Nationalrat · 2022-12-14

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-14

Wortprotokoll

Am 25. September gelang endlich ein Schritt hin zur Stabilisierung der AHV. Durch das Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zur AHV 21 sind nun die AHV-Renten bis 2032 knapp gesichert, aber nur bis dahin. Die Prognosen sind eindeutig, und es ist offensichtlich, dass die AHV anschliessend wieder ins Minus kippen wird, wenn keine Massnahmen ergriffen werden. Auch im Abstimmungskampf haben wir immer wieder betont, dass wir spätestens im Jahr 2026 eine weitere Reform aufgleisen müssen, wenn wir die Sicherheit unseres wichtigsten Sozialwerkes gewährleisten wollen.

Die Initiative der Linken, über die wir heute diskutieren, steht vor diesem Hintergrund absolut quer in der Landschaft. Unabhängig von der individuellen Situation und einer effektiv vorhandenen Bedürftigkeit einer Person sollen alle Rentnerinnen und Rentner eine 13. AHV-Rente erhalten. Begründung: Die AHV decke das Existenzminimum nicht. Das ist in diesem Sinne nichts Neues. Man holt einfach ein altes Anliegen aus der Mottenkiste und gibt ihm einen neuen Titel, wenngleich das Volk eine ähnliche Initiative im Jahr 2016 wuchtig abgelehnt hat. Das Ansinnen ist somit nicht neu, aber damit nicht weniger falsch, und es ist ihm gleich in mehrfacher Hinsicht eine klare Absage zu erteilen.

Auch wenn es von der linken Seite gebetsmühlenartig wiederholt wird, stimmt das Argument der nicht existenzsichernden Renten nicht. Salopp wird immer unterschlagen, dass niemand in diesem Land ausschliesslich von der AHV-Rente leben muss. Denn wer seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, hat einen durch die Verfassung garantierten Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Dieses Konzept ist richtig und [PAGE 2340] vor allem bedarfsgerecht. Mit uns können Sie darüber diskutieren, ob die Ansätze hier adäquat sind oder allenfalls angepasst werden müssen, ebenfalls darüber, ob die Höhe der Mindestrente richtig angesetzt ist. Allerdings erinnere ich auch daran, dass das Ergänzungsleistungsgesetz vor Kurzem angepasst wurde. Zumindest aber wäre dies der richtige Weg, indem dort Mittel eingesetzt werden, wo sie effektiv gebraucht werden.

Völlig falsch ist es hingegen, die AHV - ich bemühe diesen Begriff nun auch - giesskannenartig auszubauen. Der Begriff "giesskannenartig" passt hier, weil es kein besseres Bild gibt, um darzustellen, was man hier zu tun beabsichtigt. Hier komme ich zum zweiten Punkt: Das Vorhaben ist schlicht nicht finanzierbar. Sie werden jetzt sagen, dass man alles finanzieren kann, wenn man will. Aber laut Berechnungen des Bundes hätte die Initiative im Jahr 2032 Mehrausgaben von rund 5 Milliarden Franken zur Folge.

Zur Finanzierung, wenn man das eben umsetzen will, wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um rund 1,1 Prozentpunkte oder eine Erhöhung der Lohnabzüge um knapp 1 Prozentpunkt nötig. Ich erinnere daran, wie wir im Rahmen der AHV 21 darüber diskutiert haben, ob nun die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte richtig und zumutbar sei. Hier würde es um eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,1 Prozentpunkte gehen. Dies sind notabene nur die Mehrausgaben, die durch die Initiative entstehen. Noch nicht geklärt ist damit, wie die sich durch die Demografie abzeichnende Lücke nach 2032 geschlossen werden könnte.

Herr Maillard hat gesagt, wir hätten mit der AHV ein Versprechen abgegeben. Ja, wir haben ein Versprechen abgegeben, aber wir versprechen auch, dass wir die AHV sichern können. Denn nichts ist unsozialer als ein Versprechen, das wir nicht halten können. Nur eine sichere AHV ist ein Versprechen, das auch für die nächsten Generationen gilt. Woran man auch immer wieder erinnern muss: 20 Prozent der Ausgaben der AHV trägt der Bund. Seine Finanzpläne sehen für die kommenden Jahre nicht gut aus. Somit ist es auch aus diesem Grund keine gute Idee, hier noch zusätzliche Lasten aufzutürmen.

Was die AHV stattdessen braucht, sind Massnahmen, die ihre Leistungen auch über die nächsten zehn Jahre hinaus sichern. Dazu gehören strukturelle Anpassungen und eine Modernisierung des Sozialwerks, z. B. eine einheitliche Regelung von Witwen- und Witwerrenten, wobei hier der Ansatzpunkt die Frage sein muss, ob der hinterbliebene Ehepartner Kinder zu betreuen hat. Das Konzept, wonach es einer hinterbliebenen kinderlosen Ehefrau nicht zuzumuten ist, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ist definitiv von gestern.

Infrage stellen kann man auch die Berechtigung von Kinderrenten für wohlhabende alte Rentner; das ist ebenfalls zu diskutieren. Auch eine Verknüpfung des Rentenalters mit der Lebenserwartung, wie dies die Initiative der Jungfreisinnigen fordert, ist ein zielführender Weg. Schliesslich, das sage ich hier ebenfalls, wird man auch um die Ermöglichung moderater zusätzlicher Einnahmen nicht herumkommen. Schon ohne einen Ausbau der AHV wird all dies eine grosse Herausforderung werden.

Wir müssen heute sorgfältig mit der AHV, unserem wichtigsten Sozialwerk, umgehen. Nachhaltigkeit darf eben nicht nur ein Konzept für die Umwelt sein; das gilt es hier genauso anzuwenden. Diese Botschaft - es ist zwar niemand da - geht im Übrigen nicht nur an die linke Seite in diesem Rat, sondern auch an die Mitte. Diese will in einem Anfall vorweihnachtlicher Grosszügigkeit - oder soll man sagen: "mit den Wahlen 2023 vor Augen"? - allen Rentnerinnen und Rentnern den vollen Teuerungsausgleich zukommen lassen. Auch hier gilt: Jene, die die Maximalrente erhalten, brauchen dies nicht, und für Menschen mit der Minimalrente bringt es nichts, weil die Ergänzungsleistungen dies ohnehin kompensieren.

Es ist höchste Zeit, dass dieses Parlament Verantwortung für die AHV übernimmt. Denn nur eine finanziell stabile AHV ist eine sichere AHV.

Aus diesem Grund lehnt die FDP-Liberale Fraktion die Initiative der Linken dezidiert und deutlich ab, und wir laden Sie ein, Gleiches zu tun.