Germann Hannes · Ständerat · 2022-12-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-14
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen vom Bundeshaushalt unabhängigen, gemeinwohl- und ertragsorientierten Staatsfonds einzurichten. Der Staatsfonds soll seine finanzielle Grundausstattung durch die Auslagerung eines Teils der Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank erhalten. Die Nationalbank würde im Gegenzug Obligationen des Staatsfonds in gleicher Höhe als Sicherheit erhalten. Allfällige Gewinne dieses Staatsfonds sollen nach dem gleichen Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen verteilt werden wie die Nationalbankgewinne. Die Gewinnanteile des Bundes an den Erträgen dieses[NB]Staatsfonds[NB]könnten[NB]gemäss[NB]Motionär wie folgt aufgeteilt werden:
1. Für die Übernahme von Beteiligungen mittels Eigenkapitalerhöhungen an systemrelevanten Unternehmen in der Schweiz, insbesondere KMU. Dem Motionär schwebt dabei auch vor, diese Mittel in Unternehmen zu investieren, die von ausländischen Unternehmen übernommen werden könnten und die für uns systemrelevant sind.
2. Für die Übernahme von strategischen Sachwerten, insbesondere von Infrastrukturen, Immobilien, Patenten oder spezifischen Mobilien, um den Erhalt und die Funktionsfähigkeit von unverzichtbaren und nachweislich erfolgreichen Wirtschaftszweigen sicherzustellen.
3. Für die Finanzierung von Investitionsprogrammen zur Konjunkturbelebung und zur Sicherstellung der Standortvorteile der Schweiz, insbesondere der Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Datennetze, Gesundheitswesen, Produktion, Tourismus, Bildung und Forschung.
Sie sehen also, dass die Verwendungszwecke durchaus sympathisch sind und Aufgaben betreffen, die natürlich auch heute für uns wichtig sind. Der Fonds würde der Aufsicht des Bundesrates unterstehen, wäre in seiner Handlungsweise jedoch unabhängig.
Die Kommission hat sich schon im Januar 2022 eingehend mit dem Thema Staatsfonds befasst und damals Anhörungen durchgeführt. Anlass war die erste Auflage der Motion Rieder, die Motion 20.3416, "Errichtung eines souveränen Staatsfonds zur Stabilisierung und Stärkung der Wirtschaft". Die erste Motion von Kollege Rieder stellte einen Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise her. Wie wir uns erinnern, ist diese erste Motion dann im Nachgang zu Corona zurückgezogen worden. Hier und heute geht es um die zweite Motion von Herrn Rieder zum Thema Staatsfonds. Er hat jetzt also nachgebessert und die Motion entsprechend angepasst und macht das Ganze nicht mehr von Corona abhängig.
Die WAK-S hat den am 16. Mai eingereichten Vorstoss an ihrer Sitzung vom 11. Oktober vorberaten. Mit oder ohne Bezug zur Corona-Krise - die Kommissionsmehrheit ist weiterhin der Meinung, dass die angestrebte Auslagerung eines Teils der Währungsreserven in einen Staatsfonds den geldpolitischen Handlungsspielraum der Schweizerischen Nationalbank zu stark einschränken würde. Gerade die aktuelle Lage an den Finanzmärkten zeigt nach Ansicht der Kommissionsmehrheit, wie wichtig die Devisenreserven für die Handlungsfähigkeit der Schweizerischen Nationalbank sind. Ausserdem erzielt ein Staatsfonds gegenüber der aktuellen Anlagepolitik der Schweizerischen Nationalbank kaum mehr Wert. Ein Staatsfonds könnte allenfalls die Aktienquote anheben, würde damit aber ein höheres Verlustrisiko eingehen.
Des Weiteren hat sich die Kommission den Argumenten des Bundesrates und auch der Verwaltung anschliessen können. Sie finden das noch weiter ausgedeutscht in einem schriftlichen Bericht, den wir Ihnen von der Kommission aus abgegeben haben. Ich verzichte darauf, das alles auszuführen, wäre aber allenfalls bereit, weitere Details als Argument einzubringen.
Auf jeden Fall bleibt die Tatsache bestehen, dass eine Ausstattung mit Bundesmitteln den Bundeshaushalt als Investitionsausgabe belasten würde. Sie wäre unter der geltenden Schuldenbremse nur möglich, wenn im gleichen Umfang Einsparungen vorgenommen oder Mehreinnahmen geschaffen würden. Dies ist angesichts der Grösse des Fonds und des damit verbundenen Eigenkapitalbedarfs in der Höhe von mehreren Milliarden Franken nicht realistisch. Zudem reduziert die Verschiebung eines Teils der Währungsreserven natürlich auch die künftige reguläre Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank und tangiert damit Bund und Kantone ganz erheblich.
All diese Gründe haben die Kommission dazu bewogen, Ihnen zu empfehlen, von der Errichtung eines Staatsfonds abzusehen. Mit 10 zu 3 Stimmen hat sie die Motion abgelehnt.