Weichelt Manuela · Nationalrat · 2022-12-14
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Vor zwei Wochen, an der Nationalratspräsidentenfeier unseres geschätzten Präsidenten in Disentis, haben wir einmal mehr den Satz gehört: Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen. Nicht nur diesen Grundsatz wollte das Volk in unserer Bundesverfassung verankern. Das Volk wollte auch Artikel 112 in der Bundesverfassung, der unter anderem festhält: "Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken." Was heisst das konkret? Wie setzen Bundesrat und Parlament diesen Verfassungsartikel um?
Die Hälfte aller Personen, die in Rente gehen, muss mit weniger als 1800 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Entspricht dies dem Existenzbedarf? Wer von Ihnen hier im Saal kann mit 1800 Franken die Miete, die Heizkosten, die Krankenkassenprämien, die Selbstkosten bei den Arztrechnungen, die Zahnarztrechnungen und das Essen bezahlen? Das kann wohl niemand mit 1800 Franken tun.
Da hilft es auch nicht, wenn Kollege Silberschmidt als Kommissionssprecher auf die Ergänzungsleistungen verweist. Wer das EL-System kennt, der weiss, dass es für den Bezug von Ergänzungsleistungen einen Antrag braucht, dass das einen grossen administrativen Aufwand bedeutet und dass das System nicht der Idee von Artikel 112 der Bundesverfassung entspricht. Auf die EL zu verweisen, ist ein hilfloser Versuch, den verfassungsmässigen Anspruch auf eine würdige Rente zu negieren.
Ich komme zur Rentensituation der Frauen. Diese ist besonders problematisch. Ein Drittel der Frauen erhält keine Rente aus der zweiten Säule, und Sie wissen ja, dass die Frauen vor wenigen Monaten im AHV-Abstimmungskampf einmal mehr angelogen wurden. Einmal mehr wurde den Frauen das Blaue vom Himmel versprochen. Ihnen wurde gesagt, dass sie für die Erhöhung des Rentenalters eine Kompensation bei den Pensionskassenrenten erhalten würden. Was aber passiert? Es scheint, als würde der Ständerat die Vorlage über längere Zeit blockieren, sodass die Revision sicher nicht mehr vor den Wahlen zur Abstimmung kommen kann. Das Parlament spart also auf dem Buckel der Frauen. Wir werden sehen, wie die Vorlage herauskommt. Wir werden sehen, wie das Volk dann entscheidet.
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient, dass die Bundesverfassung eingehalten wird - aber auch sonst muss die Bundesverfassung eingehalten werden.
Ein breit abgestütztes Komitee hat die Initiative für eine 13. AHV-Rente lanciert. Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente sollen Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente haben - ein Zwölftel, was wirklich nicht viel ist.
Die AHV ist das Herzstück des schweizerischen Sozialstaats. In den nächsten Jahren stehen wir wieder an einem Wendepunkt in der Altersvorsorge. Die Vorlage, die zu einem Rentenabbau auf dem Buckel der Frauen und jener mit tieferen und mittleren Einkommen führt, wurde bereits angenommen. Der Nationalrat hat mit der Vorlage, die wir heute diskutieren, die Möglichkeit, eine anständige, solidarische Altersvorsorge zu beschliessen.
Deshalb bitte ich Sie, auch im Namen der Grünen, ein Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente zu unterstützen.