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preparatory:AB 31282

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Baumann J. Alexander abzulehnen. Die These, dass die Handänderungssteuern Umstrukturierungen behindern würden, wird nicht wahrer, nur weil man sie immer wieder vorbringt, Frau Leuthard. Wenn Sie die Kosten für die Handänderungssteuern mit den Kosten für Umstrukturierungen - für Berater usw. - vergleichen, sehen Sie, dass die Handänderungssteuern nur einen ganz geringen Teil der Kosten ausmachen.

Deswegen ist es für mich auch ganz klar, dass Artikel 122 der Bundesverfassung auf keine Art und Weise eine Grundlage für den Antrag der Minderheit - nämlich die Abschaffung der Handänderungssteuern der Kantone - abgeben würde.

Mit diesem Antrag greifen Sie ganz massiv in die Steuerhoheit der Kantone ein. Es ist klar, dass auch Artikel 129 der Bundesverfassung keine Grundlage dafür abgeben kann, weil es sich bei der Handänderungssteuer um eine indirekte und nicht um eine direkte Steuer handelt. Nur eine solche würde dem Steuerharmonisierungsgesetz unterliegen.

Ich verweise auch auf die ausführlichen Erläuterungen zu dieser Frage auf Seite 4380f. der Botschaft. Es wäre ein Schildbürgerstreich ohnegleichen, wenn wir mit dem Fusionsgesetz die Kantone dazu anhalten bzw. zwingen würden, auf die Handänderungssteuer zu verzichten. Es hat keine Vernehmlassung zu diesem Punkt stattgefunden, die Kantone konnten sich dazu nicht äussern.

Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der Ständerat aus genau diesem Grund davon abgesehen hat, der Empfehlung [PAGE 250] der WAK zu folgen. Es wäre auch im Hinblick auf Ihren vorhergehenden Beschluss ein Schildbürgerstreich ohnegleichen. Sie haben mit dem Hinweis auf eine fehlende Verfassungsgrundlage die Konsultationspflicht der Arbeitnehmer im Bereich der Umstrukturierung öffentlicher Unternehmungen abgelehnt, obschon bei einer etwas weitherzigen Interpretation ganz klar eine Verfassungsgrundlage dafür gegeben ist. Wenn Sie hingegen hier - wo es eindeutig feststeht und auch mehrfach durch Gutachten bestätigt worden ist, dass Sie die Handänderungssteuer der Kantone nicht mit dem Fusionsgesetz abschaffen können, weil eine Verfassungsgrundlage tatsächlich fehlt - nun dem Antrag der Minderheit folgen würden, könnte ich nur eines sagen: Es sind keine rechtlichen Überlegungen dahinter, sondern steuerpolitische. Sie wollen die Handänderungssteuern aufheben, dann stehen Sie wenigstens dazu. Für mich steht eindeutig fest, dass die Durchsetzung des Fusionsgesetzes nicht mit den Handänderungssteuern behindert wird. Diese machen einen ganz kleinen Teil der übrigen Kosten aus. Ich habe bereits darauf hingewiesen.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Baumann J. Alexander abzulehnen.