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AB 312895

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14

Wortprotokoll

Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk, das wir haben. Seit dem 1. Januar 1948 dürfen wir von dieser AHV profitieren. Damals war ein[NB]13.[NB]Monatslohn für Berufstätige noch kein Thema; heute ist er beinahe selbstverständlich. Aus diesem Grunde ist die Frage, die die vorliegende Initiative aufwirft, durchaus berechtigt. Sie verkennt aber, dass wir in der Altersvorsorge, anders als beim Erwerbseinkommen, ein Dreisäulenprinzip haben. Die AHV deckt nicht sämtliche Säulen ab, sondern eben nur die erste. Die AHV hat die Besonderheit, dass sie aus einem Umlageverfahren finanziert wird. Daraus ergibt sich dieser solidarische Charakter, aber daraus ergibt sich eben auch, dass man diesen Vergleich mit dem Erwerbseinkommen nicht machen darf und machen kann. Aus[NB]diesem[NB]Grunde[NB]ist[NB]zwar[NB]die[NB]Frage[NB]berechtigt, aber es ist auch klar, dass diese Initiative zur Ablehnung empfohlen werden muss.

Ich gebe Ihnen auch gerne noch weitere Gründe dagegen bekannt: Über die Kosten haben wir gesprochen, und ich mag es eigentlich nicht, wenn wir hier jetzt jeden einzelnen Bereich aufführen, von der Armee bis wohin auch immer, in dem man sparen könnte. Es gäbe noch viele andere Bereiche, und jeder hat seine Berechtigung. Nein, bevor wir eine[NB]13. AHV-Rente beschliessen, müssen wir zuerst einmal die Ungerechtigkeiten in der AHV beseitigen. Das heisst, dass Ehepaare nicht bestraft werden sollen, weil sie verheiratet sind. Sie sollen nicht nur eine Rente von maximal 150 Prozent erhalten, sondern zwei vollständige Renten, so wie sich das in einem Solidaritätswerk gehört. Wenn wir diese Frage geklärt und dies finanziert haben, dann können wir auch über weitere Fragen diskutieren.

Zudem geht die Initiative sehr weit. Sie sagt "für alle" statt "für wenige". Wir haben es heute in diesem Saal schon mehrmals gehört: Der Ansatz ist jener einer Giesskanne, deren Inhalt sich über sämtliche Berechtigten ergiesst, auch über diejenigen, die in der zweiten und dritten Säule weit mehr als genug Geld haben. Bei jenen, die nahe an der Altersarmut sind, wäre dieses Anliegen vielleicht sogar noch berechtigt, aber sicher nicht bei den Millionären. Wir können nicht einfach Geld in allen Bereichen für alle Personen umverteilen, das wäre nicht sachgerecht. In diesem Sinne: Beseitigen wir zuerst die Ungerechtigkeiten, die in der AHV bestehen. Danach können wir weitere Diskussionen führen.

Da bleibt zum Schluss noch die Frage eines Gegenvorschlags. Ich danke der Kommission, dass man für einmal keinen Gegenvorschlag gemacht hat. Es wird zu einer Unsitte, dass man quasi jeder Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellt, mit dem dann viele doch wieder nicht zufrieden sind. Bringen wir solche Dinge zur Abstimmung, und wenn wir dann Korrekturen machen wollen, haben wir in der Zukunft noch die Zeit, diese zu machen. Ein Gegenvorschlag wäre hier wenig zielführend gewesen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und hier die Nein-Parole zu empfehlen.