Ettlin Erich · Ständerat · 2022-12-14
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14
Wortprotokoll
Diese parlamentarische Initiative wurde von Ihrer Kommission am 13. Oktober 2022 behandelt. Sie will und verlangt, dass die Erträge der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus Negativzinsen gesondert zu erfassen und nicht dem Reingewinn zuzuschlagen sind. Diese Erträge, die dann ausgesondert würden, sollten ausschliesslich und vollumfänglich der AHV zugewiesen werden. Das ist die Forderung der parlamentarischen Initiative.
Begründet wird die Initiative damit, dass die Negativzinsen für die Sozialwerke, insbesondere für die AHV, eine Belastung darstellen und natürlich eine tiefere Verzinsung des Kapitals bedeuten würden. Gleichzeitig würden durch diese Negativzinsen die Bundes- und Kantonshaushalte profitieren, indem sie praktisch keine Schuldzinsen, ja sogar einen Zinsüberschuss bei Aufnahme von Bundesobligationen erwirken könnten, und das gehe schliesslich zulasten der Rentner und der arbeitenden Bevölkerung. Deshalb seien diese Negativzinsen eigentlich der AHV zuzuweisen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat diese Initiative am 11. Mai 2020 mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen. Am 12. April 2021 hat Ihre Kommission diese parlamentarische Initiative geprüft und ihr mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht Folge gegeben. Daraufhin hat die WAK-N ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen beantragt, der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat ist dann am 30. November 2021 mit 108 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen dem Antrag gefolgt und hat die parlamentarische Initiative damit aufrechterhalten. Deshalb hat Ihre Kommission, wie gesagt, noch einmal darüber beraten.
Wir haben in der Kommission festgestellt, dass die SNB am[NB]22.[NB]September 2022 beschlossen hat, ihre Geldpolitik an das positive Zinsumfeld anzupassen und den Leitzins von minus 0,25 Prozent auf plus 0,5 Prozent zu erhöhen. Das heisst, dass es keine Negativzinsen mehr gibt. Insofern ist das Anliegen der parlamentarischen Initiative aus Sicht Ihrer Kommission, aber auch in Anbetracht des aktuellen wirtschafts- und finanzpolitischen Umfeldes hinfällig geworden. Aber selbst wenn das entsprechende Umfeld noch bestünde, so hat Ihre Kommission generell gesagt und festgehalten, dass die Verwendung von Negativzinsen keine geeignete Massnahme wäre, um die AHV nachhaltig zu[NB]finanzieren.[NB]Solche[NB]Erträge[NB]wären[NB]eine unstetige Einnahmequelle.
Wenn zudem die Ausschüttung der SNB-Gewinne an andere Zwecke gebunden würde, würde dies auch den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes bei den Ausschüttungen der Nationalbank einschränken, die jetzt natürlich sowieso fehlen. Man würde ausserdem - das wurde auch gesagt - in die unabhängige Geldpolitik der SNB eingreifen.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.