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Gross Jost · Nationalrat · 2003-03-12

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Ich kann mich angesichts der sich abzeichnenden Einmütigkeit relativ kurz fassen.

Gemäss dem Entwurf des Bundesrates und der Fassung der Kommission soll die Generalversammlung mit drei Vierteln der dort anwesenden Mitglieder über den Fusionsbeschluss entscheiden. Es ist richtig, dass Frau Thanei hier ein Problem aufgenommen hat, dem die jetzige Fassung ungenügend Rechnung trägt. In Grossvereinen ist es in der Tat so, dass häufig die Delegiertenversammlungen anstelle der Generalversammlungen entscheiden. Wenn - was Gott verhüte - GC und der FCZ fusionieren würden, dann würde kaum eine Generalversammlung beider Vereine einberufen werden, sondern ich gehe davon aus, dass dort beispielsweise Delegiertenversammlungen in den Statuten vorgesehen sind.

Die Kommission hat sich, wie gesagt, damit nicht befasst. Sie hat es abgelehnt, einen Austritt bei einer Fusion, die einem Vereinsmitglied nicht genehm ist, erst auf Ende des Geschäftsjahres zuzulassen. Das ist mit der Privatautonomie jedes Vereinsmitglieds, das nicht mit einem fusionierten Verein identifiziert werden möchte, unvereinbar. Aber das Problem, das Frau Thanei hier in den Rat hineinbringt, ist begründet. Wir tun gut daran, die Möglichkeit zu schaffen, dass das Quorum von drei Vierteln sinngemäss zur Anwendung kommt, wenn eine Delegiertenversammlung in den Vereinen statutarisch vorgesehen ist.

Ich bitte Sie deshalb persönlich, aber ich denke wohl auch im Namen der Kommission, dem Antrag Thanei zuzustimmen.

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