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Ritter Markus · Nationalrat · 2022-12-14

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat am[NB]16.[NB]August 2022 die Petition 22.2005, "Abschaffung der obligatorischen Schleppschlauchpflicht", beraten, die von 4000 Personen unterzeichnet wurde. Die Kommission ist zur Erkenntnis gelangt, dass dieser Petition keine Folge gegeben und auch kein konkreter politischer Vorstoss in diesem Sinne aufgenommen werden soll. Allerdings hat sich gezeigt, dass bei der Umsetzung der Schleppschlauchpflicht in der Praxis verschiedene Fragen offen sind und insbesondere die[NB]Vollzugshilfe des Bundes in verschiedenen Punkten unklar ist.

Deshalb legt Ihnen die Kommission die Motion 22.3886, "Praxistaugliche Umsetzung des Schleppschlauchobligatoriums", vor. Die Umsetzung der Vollzugshilfe in den Kantonen via die geografischen Informationssysteme führt in diversen Bereichen zu abstrusen Ergebnissen, dies vor allem im Hügel- und Berggebiet der Schweiz. Fetzenteppiche zwischen zu steilen Flächen und Hochstammobstbäumen sollen mit dem Schleppschlauch gedüngt werden können. Dies ist auf der einen Seite nicht möglich und wäre auf der anderen Seite bei einem Versuch gefährlich für Mensch und Maschine.

In dicht bepflanzten Hochstammobstgärten der Qualität I wird verlangt, dass mit dem Schleppschlauch gefahren wird. Ja, man kann mit dieser Maschine in solche Obstgärten hineinfahren, aber sicher nicht mehr hinaus. Diese Vorgaben sind hinsichtlich einer Umsetzung nicht möglich und gefährlich. Was da aufgrund der geografischen Informationssysteme von den Bauern verlangt wird, ist für die Kommissionsmehrheit nicht mehr nachvollziehbar.

Die Kantone berufen sich auf die Vorgaben des Bundes und geben den Ball teilweise gar an die Gemeinden weiter. Die betroffenen Amtsstellen sind überfordert. Es besteht auf Bundesebene Klärungsbedarf, der nicht hinausgeschoben werden darf. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte nicht mehr und nicht weniger, als dass die Vollzugshilfe zur Umsetzung des Obligatoriums präzisiert und ergänzt wird. Dabei geht es darum, dass Obstgärten der Qualität I gleich behandelt werden wie Obstgärten der Qualität II. Bezüglich der technischen Probleme und der Befahrbarkeit mit dem Schleppschlauch bestehen nämlich hier keine Unterschiede.

Damit die Flächen im Berggebiet und jene Flächen mit vielen Hochstammobstbäumen - ich bitte hier auch die Linken und Grünen, darauf Rücksicht zu nehmen - eben mit nur einer Technik begüllt werden können, sollen mindestens 80 Prozent der Fläche mit dem Schleppschlauch befahrbar sein. Alles andere würde für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern zu einem enormen Mehraufwand führen. Teilflächen, die mit dem Schleppschlauch zu begüllen sind, sollen mindestens [PAGE 2383] 50 Aren aufweisen und mindestens 12 Meter breit sein, damit die Technik überhaupt eingesetzt werden kann.

Der Bundesrat hat bereits zu Beginn der Diskussion um das Schleppschlauchobligatorium festgehalten, dass das Obligatorium nur auf 70 Prozent der Flächen umgesetzt werden kann. Die Differenzierung dieser Flächen ist eben anspruchsvoll und muss für die Betroffenen klar sein. Dies war von uns im Parlament immer auch so angedacht. Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Sie haben eine zweite Motion vor sich, die Motion 22.3887. Hier geht es um die Vollzugskosten von Kantonen und Gemeinden. Verschiedene Kantone überwälzen diese nun auf die Landwirte. Da wir die Situation haben, dass der Vollzug des Obligatoriums eben in verschiedenen Bereichen kompliziert und mit Fragen behaftet ist, ist es sehr störend, dass nun die Betroffenen auch noch den Vollzug selber finanzieren sollen. Hier besteht ein Korrekturbedarf. Einige Kantone nehmen diese Korrekturen auf Antrag der Landwirte kostenlos vor. Andere Kantone verlangen für jedes Gesuch eine Gebühr. Auch die fachliche Beratung soll hier noch durch die Landwirte finanziert werden, wenn die Gemeinden oder Kantone selber nicht dazu in der Lage sind. Dies war nie in unserem Sinne, Sie wissen das.

Die Kommission fordert daher den Bundesrat auf, auf ein einheitliches System hinzuwirken. Die Vollzugshilfe des Bundes ist mit vielen Unklarheiten behaftet; dafür sollen die Betroffenen nicht geradestehen müssen.

Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, wie das schon bei der ersten Motion der Fall war. Zur zweiten Motion liegt kein Minderheitsantrag vor.