Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2022-12-15
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-12-15
Wortprotokoll
Die Mehrheit der SGK beantragt Ihnen, mit einer Motion den Bundesrat zu beauftragen, die Rechtsgrundlagen zu ändern, sodass Kinder mit einer Behinderung - natürlich über ihre Eltern - Anspruch auf eine ungekürzte Hilflosenentschädigung haben, wenn sie zur Entlastung in einer Institution übernachten, die als Heim benannt wird. Auch hier in diesem Fall geht es, wie bei der letzten Vorlage, um wenige Menschen. Es geht um die Fälle, in denen der Aufenthalt durch die Eltern selbst bezahlt werden muss und nicht von den Sozialversicherungen bzw. der öffentlichen Hand übernommen wird.
Eltern mit einem Kind mit Behinderung, die ihr Kind zuhause betreuen, haben es von Zeit zu Zeit nötig, eine Entlastung in Anspruch nehmen zu können, sei es für ein Wochenende, sei es für einige Tage, sei es für Übernachtungen, sei es regelmässig - vielleicht einmal pro Woche -, sei es für eine kurze Auszeit. Dies dient den Eltern zur Regeneration oder zum Erhalt ihrer langfristigen psychischen Gesundheit und auch - das wird gerade auch in der Verordnung erwähnt - zur Vereinbarung von Beruf und Betreuung und damit letztendlich auch zur Verhinderung eines Heimaufenthalts des Kindes, weil sie sich dann ihrer Aufgabe gewachsen fühlen.
Die Betreuung eines Kindes mit einer Beeinträchtigung - das ist eine Realität - ist aufwendiger als die Betreuung eines Kindes ohne eine Beeinträchtigung. Sind die Entlastungsangebote öffentlich finanziert, ist für die Eltern kein Problem da. Sind die Angebote aber nicht öffentlich finanziert, müssen die Eltern also selbst bezahlen, kann ein Problem entstehen. Eigentlich hätten Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen, Anspruch auf Hilflosenentschädigung für ihren zusätzlichen Aufwand - auch wieder nur für den Teil, der nicht schon von Sozialversicherungen übernommen ist -, sei das für Transport, für zusätzliche Kleidung, für Einrichtungen in der Wohnung, für spezielle Verpflegung, für Pflegematerial, für Ferien- und Freizeitangebote oder eben für die Betreuung. In den Erläuterungen der Verordnung heisst es, die Betreuung soll mit der Hilflosenentschädigung zur Vereinbarkeit oder eben dann zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Betreuung und Erwerbsleben unterstützt werden, aber auch zur Entlastung der Eltern.
Wählen nun aber die Eltern ein Entlastungsangebot, das als Heim gilt, wird ihnen zurzeit die Hilflosenentschädigung auf einen Viertel gekürzt. Sehr oft wird für Kinder mit einer starken Beeinträchtigung zuerst einmal nur eine Hilflosenentschädigung bei Hilflosigkeit leichten Grades gesprochen. Die Eltern werden dann noch mit 4 Franken pro Tag unterstützt. Es kann nach Meinung der Mehrheit der Kommission nicht sein, dass Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen, mit weniger finanzieller Unterstützung bestraft werden. Im Gegenteil: Sie sollen Wertschätzung spüren und Entlastungsmöglichkeiten haben.
Es werden, auch das ist in den Erläuterungen zur Verordnung ausgeführt, nur sehr bescheidene Kosten anfallen, weil auch da gilt: Es geht um einige wenige Fälle. Für diese aber ist die Entschädigung elementar.
Wenn Eltern selbst zahlen müssen, sie aber nur tiefe oder mittlere Löhne haben, kann es sein, dass es für sie nicht erschwinglich ist, das Angebot beziehen zu können, und sie müssen verzichten. Die Folgen können vielfältig sein: Ausbrennen der Eltern; die Beziehung zu den Kindern macht es auch nicht einfacher; es ist wider das Ziel der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung; und eine Heimplatzierung oder Fremdplatzierung wird wahrscheinlicher, womit die Kosten deutlich höher ausfallen, weil das Heim dann von der öffentlichen Hand bezahlt wird. Da sprechen wir also nicht von Gleichbehandlung.
Im Namen der Mehrheit der SGK bitten wir Sie deshalb, dieser Motion zuzustimmen, damit Eltern, die selbst bezahlen, die volle Hilflosenentschädigung erhalten.
Die Minderheit lehnt die Motion ab. Die Begründung wird noch vorgetragen.