Atici Mustafa · Nationalrat · 2022-12-15
Atici Mustafa · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-15
Wortprotokoll
Ich spreche zu einer Motion, mit welcher der Ständerat fordert, Personen mit Behinderungen besser gegen Gewalt zu schützen. Der Ständerat stimmte der Motion mit 21 zu 15 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen und der Motion ebenfalls zuzustimmen.
Warum diese Motion? Gewalt und insbesondere sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen sind immer noch tabuisierte Themen. Zwar ist der Bundesrat im Begriff, die Datenlage zu verbessern. Er will die Informationstätigkeit verstärken. Das anerkennt und begrüsst Ihre Kommission. Sie vermisst aber konkrete Massnahmen und Ziele. Deshalb lehnte sie einen Antrag ab, die Motion in einen blossen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Kommission will nun Resultate sehen.
Es gibt durchaus Spielraum, mehr zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu tun, die Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt geworden sind. Ihre Kommission anerkennt, dass der neue nationale Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 ein erstes Mal auf die spezifischen Bedürfnisse von Gewaltopfern mit Behinderungen eingeht. Der Katalog der bisher ergriffenen Massnahmen zeigt gleichzeitig auf, dass noch viel zu tun bleibt. Beteiligt sind bisher nur einzelne Städte und wenige Kantone. Es braucht jetzt den Bund, um das Thema schweizweit voranzubringen. Die Motion will den Bundesrat deshalb beauftragen, gemeinsam mit den Kantonen und den Vereinigungen im Behindertenbereich Programme und Projekte zur Verhinderung und zur Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt gegen Personen mit Behinderungen zu entwickeln und umzusetzen. Bekämpft werden soll insbesondere Gewalt gegen Frauen und Menschen mit anderer Geschlechtsidentität mit Behinderungen.
Es geht also darum, die bestehenden Netzwerke auszuweiten und in einem partizipativen Prozess alle Stakeholder und Fachleute, Nichtregierungsorganisationen, Kantone und Städte mitzunehmen, die sich der Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt gegen Personen mit Behinderungen annehmen. Es geht auch darum, das bestehende Netzwerk zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu stärken und mit einem breiten Auftrag zu versehen. Ferner geht es darum, messbare, konkrete Ziele festzulegen und eine Frist zu setzen.
Der Bundesrat und eine Minderheit der Kommissionsmitglieder argumentieren, es werde schon einiges gemacht. Ihre Kommissionsmehrheit begrüsst alle Schritte, die bis jetzt unternommen worden sind. Sie will aber den Bundesrat mit dieser Motion beauftragen, mehr zu tun, mehr Städte und Kantone ins Boot zu holen und konkrete Massnahmen zu ergreifen. Wie gross der Nachholbedarf in der Schweiz ist, zeigt auch der neueste Bericht der Grevio (Group of Experts on[NB]Action against Violence against Women and Domestic Violence) auf, der Mitte November veröffentlicht worden ist. Diese internationale Gruppe von Expertinnen und Experten des Europarates hat die bisherige Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz überprüft und zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht. Wir müssen diese Kritik ernst nehmen, weil wir weit davon entfernt sind, das Problem der häuslichen und sexuellen Gewalt gelöst zu haben, gerade auch im hier zur Diskussion stehenden Bereich von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Daher bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die vorliegende Motion anzunehmen und sich damit für eine Vertiefung und Ausweitung der eingeleiteten Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt gegen Personen, namentlich gegen Frauen mit Behinderungen, auszusprechen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.